Die Nutzungsbedingungen für das centron Cloud-Portal sowie den Bezug und die Nutzung der centron Produkte und Services.
Die Nutzungsbedingungen für das centron Cloud-Portal sowie den Bezug und die Nutzung der centron Produkte und Services.
1.1 Die vorliegenden Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen“) gelten für die Nutzung des centron Cloud-Portals („Portal“) sowie den Bezug und die Nutzung der centron Produkte und Services („centron Produkte und Services“).
1.2 Die über das Portal angebotenen centron Produkte und Services richten sich ausschließlich an
1.3 Die aktuell gültigen Nutzungsbedingungen können jederzeit online abgerufen, abgespeichert und ausgedruckt werden.
2.1 Die Nutzung des Portals setzt die erfolgreiche Registrierung des Kunden bei der centron GmbH, Heganger 29, 96103 Hallstadt, Registergericht Bamberg, HRB 3986 („centron“) voraus. Auf eine Registrierung besteht jedoch kein Anspruch des Kunden.
2.2 Der Kunde kann seine Registrierung über das Portal direkt oder über einen von centron zugesendeten Einladungslink vornehmen. Zur Registrierung sind insbesondere die Angabe von Adress- und Rechnungsinformationen sowie ggf. der Umsatzsteueridentifikationsnummer des Kunden erforderlich. Zudem vergibt der Kunde bei der Registrierung ein eigenes Passwort, welches dem Kunden in Kombination mit der angegebenen E-Mail-Adresse den Login in das Portal und den Zugang zu seinem Kundenkonto ermöglicht. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Login-Daten sorgfältig umzugehen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, die Login-Daten Dritten mitzuteilen und/oder Dritten den Zugang zu dem Profil unter Umgehung der Login-Daten zu ermöglichen. Bei der Registrierung ist der Kunde verpflichtet, alle notwendigen Angaben wahrheitsgetreu und vollständig zu machen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine angegebenen Daten auf aktuellem Stand zu halten und sicherzustellen, dass der Kunde unter der angegebenen Adresse erreichbar ist und dass die E-Mail-Adresse nicht auf eine andere Person übertragen wird. Falls sich angegebene Daten ändern, müssen diese Daten unverzüglich durch den Kunden angepasst und korrigiert werden. Falls der Kunde unvollständige oder falsche Angaben macht, hat centron das Recht, das Kundenkonto und den Zugang zum Portal vorübergehend oder dauerhaft zu sperren sowie das Kundenkonto zu löschen, sofern der Kunde das vertragswidrige Verhalten auch nach Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist einstellt.
2.3 Nach dem Eingang des Angebots zur Registrierung des Kunden erhält der Kunde eine Bestätigung über den Eingang des Angebots an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse („Zugangsbestätigung“).
2.4 Mit erfolgreicher Registrierung wird dem Kunden ein über das Portal zugängliches, persönliches Kundenkonto für das Portal erstellt („Kundenkonto“) und der Kunde entsprechend benachrichtigt. Eine Freischaltung des Kundenkontos stellt die Annahme des Registrierungsangebots des Kunden dar.
2.5 Das Kundenkonto ist nur mit vorheriger Zustimmung von centron auf eine andere (juristische/natürliche) Person übertragbar.
2.6 Die Nutzung des Kundenkontos wird auf unbestimmte Zeit gewährt. Der Kunde kann sein Kundenkonto jederzeit mit sofortiger Wirkung über das Portal schließen, sofern keine aktiven Abonnements für Produkte oder Services von centron bestehen. Laufende Abonnements müssen vor der Kontoschließung gemäß den jeweiligen Vertragsbedingungen beendet werden.
Sofern keine aktiven Abonnements bestehen, kann centron das Kundenkonto jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform kündigen. centron wird den Kunden vorab über die beabsichtigte Kontoschließung informieren.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für centron insbesondere vor, wenn der Kunde seine Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen (insb. Ziffer 2) verletzt.
Eine wirksame außerordentliche Kündigung des Kundenkontos durch centron bewirkt die zeitgleiche Beendigung aller damit verknüpften laufenden Abonnements zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens.
2.7 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Kündigung des Kundenkontos zur Folge hat, dass auf das Kundenkonto irreversibel nicht mehr zugegriffen werden kann. Der Kunde wird vor Durchführung der Kündigung des Kundenkontos ausdrücklich auf diesen Umstand hingewiesen. Mit Zugang einer wirksamen Kündigung des Kundenkontos löscht centron sämtliche dem Kundenkonto zugeordneten Daten innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Löschfristen.
3. Inhalt der centron Produkte & Services
3.1 Der konkrete Leistungsumfang der Produkte und Services von centron ergibt sich abschließend aus der Kombination der allgemeinen Servicebeschreibung sowie den ergänzenden, produktbezogenen Leistungsscheinen.
Ein centron Cloud Service besteht somit regelmäßig aus der Kombination der allgemeingültigen Servicebeschreibung und einem zusätzlich vom Kunden ausgewählten Service maßgeblichen Leistungsschein.
3.2 Sofern und soweit sich die Inhalte dieser Nutzungsbedingungen, der Servicebeschreibung und des Leistungsscheins inhaltlich widersprechen, hat der Inhalt des Leistungsscheins Vorrang vor den Inhalten der Servicebeschreibung und diesen Nutzungsbedingungen; die Servicebeschreibung hat Vorrang vor diesen Nutzungsbedingungen.
4.1 Der Bezug von centron Produkten und Services setzt die vorherige erfolgreiche Registrierung des Kunden über das Portal gemäß Ziffer 2 dieser Nutzungsbedingungen voraus.
4.2 Über das Portal hat der Kunde ebenfalls die Möglichkeit, die Servicebeschreibung sowie die Leistungsscheine der centron Produkte und Services einzusehen. Die Darstellungen innerhalb des Portals, der Servicebeschreibung sowie der ausgewiesenen Leistungsscheine der centron Produkte und Services stellen dabei kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Leistungskatalog dar. Erst der Kunde gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die von ihm ausgewählten centron Produkte und Services ab, sobald der Kunde den Online-Bestellprozess über das Portal oder über die jeweils verfügbare technische Schnittstelle („centron API“) abschließt („Bestellung“).
4.3 Vertragsparteien eines Vertrags über den Bezug eines centron Produkte und Services („Abonnement“) sind der Kunde und centron.
4.4 Das Abonnement zwischen dem Kunden und centron kommt erst durch eine Annahmeerklärung von centron zustande, welche in der Regel durch Bereitstellung der gebuchten centron Produkte und Services gegenüber dem Kunden erfolgt.
4.5 Mit Annahme der Bestellung durch centron kommt zwischen den Parteien ein auf die jeweils vereinbarte Laufzeit befristetes, entgeltliches Abonnement über die Verschaffung der Nutzungsmöglichkeit des jeweiligen centron Cloud Service mit dem Inhalt dieser Nutzungsbedingungen, der Servicebeschreibung und des zugehörigen Leistungsscheins zustande.
4.6 Soweit in der Servicebeschreibung oder den Leistungsscheinen nichts Abweichendes vereinbart ist, werden ab Abschluss eines Abonnements in einem oder mehreren von centron genutzten Rechenzentren die centron Produkte und Services für die Nutzung notwendigen Ressourcen bereitgestellt und dem Kunden Zugriff entsprechend des in der Servicebeschreibung und den Leistungsscheinen vereinbarten Umfangs gewährt. Schließt der in der Servicebeschreibung und in den Leistungsscheinen vereinbarte Umfang das Speichern von eigenen Daten ein, ist neben dem Abspeichern immer auch die Möglichkeit des Datenabrufs eingeschlossen.
4.7 centron ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Die Auswahl der Subunternehmer erfolgt mit gebotener Sorgfalt; die vertraglichen Verpflichtungen von centron gegenüber dem Kunden bleiben hiervon unberührt.
5.1 Die Leistungen von centron werden als Dauerschuldverhältnis auf unbestimmte Zeit erbracht. Die Abrechnung erfolgt nach dem ‚Pay-As-You-Go‘-Prinzip auf Basis der tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen. Die Berechnungsgrundlage bilden die im jeweiligen Leistungsschein definierten Verbrauchseinheiten (z. B. Zeit, Volumen oder Instanzen).
5.2 Abonnierte centron Produkte und Services können durch den Kunden jederzeit stundengenau gekündigt werden. Die Kündigung von abonnierten centron Produkte und Services hat über den Self-Service Bereich des Portals oder die centron API zu erfolgen.
5.3 Das Recht zur ordentlichen Kündigung steht darüber hinaus – sofern in der Servicebeschreibung oder im zugrundeliegenden Leistungsschein nichts Abweichendes geregelt ist - auch centron in der Form zu, dass centron das jeweilige Abonnement mit einer Frist von vier (4) Wochen über das Portal oder in Textform gegenüber dem Kunden kündigen kann.
5.4 Jedes Abonnement kann von jeder Partei bei Vorliegen eines wichtigen Grundes - ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist - gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen der Parteien die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann („wichtiger Grund“). Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer vertraglichen Pflicht, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe gesetzten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig, soweit nicht gemäß § 323 Abs. 2 BGB eine Fristsetzung entbehrlich ist. Ein wichtiger Grund, der centron zur Kündigung eines Abonnements berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn
5.5 centron ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu den abonnierten centron Produkte und Services vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der Kunde gegen diese Nutzungsbedingungen und/oder geltendes Recht verstößt bzw. verstoßen hat, oder wenn centron ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat (z.B. Zahlungsverzug des Kunden). Bei der Entscheidung über eine Sperrung eines oder mehrerer abonnierter centron Produkte und Services wird centron die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen und eine Sperrung nach Möglichkeit vorab mit einer angemessenen Frist in Textform androhen. Vorstehende Regelungen zur Sperrung des Zugangs zu den abonnierten centron Produkte und Services gelten auch für die Sperrung des Kundenkontos durch centron.
6.1 Zusätzlich zum Kündigungsrecht gemäß Ziffer 5.2 ist der Kunde jederzeit berechtigt, centron gegenüber einen Wechsel der genutzten Dienste anzukündigen (‚Wechsel-Ankündigung‘).
Ein solcher ‚Wechsel‘ umfasst nach Wahl des Kunden:
Der Kunde kann diese Maßnahmen einzeln oder in Kombination verlangen.
6.2 „Exportierbare Daten“ im Rahmen eines Wechsels sind alle Ein- und Ausgabedaten des Kunden, die unmittelbar oder mittelbar durch die Nutzung der centron Produkte und Services durch den Kunden oder gemeinsam mit centron generiert werden; hiervon ausgenommen sind Vermögenswerte oder Daten von centron oder Dritter, die durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder ein Geschäftsgeheimnis darstellen. „Digitale Vermögenswerte“ bezeichnen Elemente in digitaler Form einschließlich Anwendungen, für die der Kunde ein Nutzungsrecht unabhängig von der vertraglichen Beziehung mit centron hat.
6.3 Der Kunde kann eine Wechsel-Ankündigung mit einer Frist von zwei (2) Monaten („Wechselfrist“) vornehmen. Mit seiner Wechsel-Ankündigung erklärt sich der Kunde dahingehend, ob das Abonnement nach Ablauf der Wechselfrist zu den in Ziffer 6.18 bestimmten Zeitpunkten beendet werden soll. Erklärt der Kunde nach einer Wechsel-Ankündigung (während des Laufs der Wechsel-Frist oder während des Übergangszeitraums nach Ziffer 6.11) die Kündigung eines von der Wechsel-Ankündigung betroffenen Abonnements nach Ziffer 5.2, so endet das Abonnement unmittelbar und centron wird von seinen Wechsel-Pflichten befreit („überholende Kündigung“).
6.4 Der Kunde kann eine Wechsel-Ankündigung auf einzelne Abonnements von centron Produkte und Services beschränken. In diesem Fall findet das Verfahren nach Ziffer 6 nur auf diejenigen Abonnements Anwendung, für die der Kunde eine Wechsel-Ankündigung vornimmt.
6.5 Der Kunde informiert centron nach einer Wechsel-Ankündigung spätestens bis zum Ablauf der Wechselfrist, ob er zu einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten oder auf eine IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten des Kunden wechseln möchte. Im Falle eines Wechsels zu einem anderen Anbieter teilt der Kunde zur Durchführung des Wechsels Namen und Kontaktinformationen dieses neuen Anbieters mit. Teilt der Kunde gegenüber centron bis zum Ablauf der Wechselfrist nicht mit, welche Maßnahmen er verlangt, wird kein Wechsel vollzogen und centron ist nicht verpflichtet, weitere Maßnahmen nach dieser Ziffer 6 durchzuführen; in diesem Fall richten sich eine mögliche Beendigung des Abonnements und eine mögliche Löschung der Daten des Kunden nach den Regelungen der Ziffern 5 und 7.
6.6 Ein Wechsel erfolgt durch folgende Schritte:
(1) Extraktion der Exportierbaren Daten und Digitalen Vermögenswerte bei centron durch einen Download des Kunden;
(2) Hochladen der bei centron vorhandenen Exportierbaren Daten und Digitalen Vermögenswerte bei einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten oder in einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten des Kunden. Mit Abschluss des Hochladens der Daten ist der Wechsel vollzogen.
6.7 Die Wechsel-Ankündigung muss der Kunde über das Support-Portal (er-)richten.
6.8 centron ist dafür verantwortlich, exportierbare Daten und digitale Vermögenswerte für einen Download durch den Kunden bereitzustellen. centron ist berechtigt, die Bereitstellung oder Offenlegung solcher digitaler Vermögenswerte zu verweigern, die durch die Rechte des geistigen Eigentums geschützt sind oder ein Geschäftsgeheimnis von centron darstellen oder Sicherheit und Integrität des Dienstes des Kunden oder von centron beeinträchtigen. Für das Hochladen der Daten beim neuen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten oder in der eigenen IKT-Infrastruktur ist allein der Kunde und nicht centron verantwortlich. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde für das Hochladen der Daten die Dienste eines Dritten nutzt.
6.9 centron ist verpflichtet, nach einer Wechsel-Ankündigung bis zum Vollzug des Wechsels
(1) dem Kunden und von Kunden autorisierten Dritten beim Vollzug des Wechsels angemessene Unterstützung zu leisten;
(2) mit der gebotenen Sorgfalt zu handeln, um die Kontinuität des Geschäftsbetriebs aufrechtzuerhalten und die Erbringung der vertragsmäßigen Funktionen oder Dienste fortzusetzen;
(3) eindeutig über bekannte Risiken für die unterbrechungsfreie Erbringung der Funktionen oder Dienste zu unterrichten, die auf centron zurückgehen;
(4) während des Vollzugs des Wechsels für ein hohes Maß an Datensicherheit zu sorgen;
(5) die für die centron Produkte und Services relevante Ausstiegsstrategie des Kunden zu unterstützen, insbesondere erforderliche Informationen bereitzustellen.
6.10 Die bei einem Wechsel exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte führt centron in dem Leistungsschein zu dem jeweiligen centron Cloud Service auf. Ausgenommen von den exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerten sind die in dem Leistungsschein für den jeweiligen centron Cloud Service separat aufgelisteten nicht exportierbaren Daten, die für die interne Funktionsweise des Datenverarbeitungsdienstes von centron spezifisch sind und bei denen die Gefahr einer Verletzung von Geschäftsgeheimnissen von centron besteht.
6.11 Der Übergangszeitraum stellt die Zeitspanne zwischen dem Ende der Wechselfrist nach Ziffer 6.3 und dem Beginn des Abrufzeitraums (vgl. Ziffer 6.16) dar. Der Übergangszeitraum beginnt mit dem Ablauf der Wechselfrist.
6.12 Der Übergangszeitraum endet
(1) mit Vollzug des Wechsels,
(2) bereits vor Vollzug des Wechsels,
(i) mit Ablauf von 30 Tagen, wenn und soweit weder der Kunde noch centron eine Verlängerung des Übergangszeitraums wirksam nach den Ziffern 6.14 bzw. 6.15 geltend gemacht haben oder
(ii) mit Ablauf des durch centron und/oder Kunden nach den Ziffern 6.14 bzw. 6.15 verlängerten Übergangszeitraums.
6.13 centron wird die exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte des Kunden während des Übergangszeitraums zum Download zur Verfügung stellen.
6.14 Ist ein Vollzug des Wechsels für centron im Übergangszeitraum technisch nicht durchführbar, teilt centron dies dem Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Zugang der Wechsel-Ankündigung mit. centron begründet, warum der Wechsel in dem Übergangszeitraum technisch nicht durchführbar ist. In diesem Fall gibt centron einen alternativen Übergangszeitraum an, der sechs (6) Monate nicht überschreiten darf; der Beginn des Übergangszeitraums bestimmt sich auch in diesem Fall nach Maßgabe der Ziffer 6.11.
6.15 Unbeschadet der Ziffer 6.14 ist der Kunde berechtigt, den Übergangszeitraum einmalig um einen Zeitraum zu verlängern, den er für seine eigenen Zwecke für angemessener hält. 6.16 centron wird dem Kunden alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte nach Ablauf des Übergangszeitraums weiterhin für mindestens 30 Kalendertage zum Abruf zur Verfügung stellen („Abrufzeitraum“).
6.17 Wenn der Kunde centron bis zum Ende des Übergangszeitraums nicht über das Hochladen der Daten beim neuen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten oder in der eigenen IKT-Infrastruktur informiert, kann centron den Kunden zur Bestätigung auffordern, ob der Wechsel vollzogen ist. Bestätigt der Kunde den Vollzug des Wechsels innerhalb von 30 Tagen nach dieser Aufforderung durch centron nicht, wird davon ausgegangen, dass der Wechsel nicht vollzogen ist. Das jeweilige Abonnement ist in diesem Fall nicht beendet, sondern wird zu den bestehenden Bedingungen fortgesetzt. Etwaige Kündigungsrechte der Parteien werden hierdurch nicht berührt.
6.18 Ein Abonnement ist demzufolge im Falle einer Wechsel-Ankündigung durch den Kunden jeweils frühestens gemäß der nachfolgend unter den Ziffern (1) bis (3) aufgeführten Zeitpunkte beendet und centron wird dem Kunden die Beendigung mitteilen,
(1) bereits mit Ablauf der Wechselfrist, wenn der Kunde eine Löschung seiner exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte nach Ziffer 7.4 verlangt;
(2) mit Vollzug des Wechsels nach Ziffer 6.6; oder
(3) im Falle einer überholenden Kündigung des Kunden nach Ziffer 6.3 mit Wirksamwerden der überholenden Kündigung.
6.19 Vergütungspflichten für vom Wechsel betroffene centron Produkte und Services bleiben bis zum Ende des jeweiligen Abonnements fortbestehen.
7.1 Soweit in der Servicebeschreibung bzw. im Leistungsschein nichts Abweichendes vereinbart ist, hat der Kunde mit dem Ende eines Abonnements keinen Zugriff mehr auf den abonnierten centron Cloud Service. Hinsichtlich der mit dem centron Cloud Service möglicherweise exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte obliegt dem Kunden die Verantwortung, diese vor Beendigung des Abonnements entsprechend außerhalb der Systeme von centron zu sichern.
7.2 Unbeschadet gesetzlicher Löschungsrechte des Kunden werden im Falle einer Kündigung eines Abonnements nach Ziffer 5 und einer überholenden Kündigung nach Ziffer 6.3 möglicherweise noch im centron Cloud Service vorhandene exportierbare Daten und digitalen Vermögenswerte regelmäßig nach Beendigung des Abonnements unwiderruflich gelöscht, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren. Die Löschung umfasst dabei insbesondere exportierbare Daten und digitale Vermögenswerte in der Umgebung des Kunden, Metadaten und Backups (sofern vorhanden) auf den Systemen von centron.
7.3 Im Falle einer vom Kunden vorgenommenen Wechsel-Ankündigung nach Ziffer 6 wird centron alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte, die direkt vom Kunden generiert werden oder sich direkt auf den Kunden beziehen, erst nach Ablauf des Abrufzeitraums nach Ziffer 6.16 vollständig löschen, sofern der Wechsel (sofern durch den Kunden angekündigt) erfolgreich vollzogen ist.
7.4 Verlangt der Kunde mit seiner Wechsel-Ankündigung von centron anstelle von Maßnahmen zu einem Wechsel die Löschung aller exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte, löscht centron alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte, die direkt vom Kunden generiert werden oder sich direkt auf den Kunden beziehen mit Beendigung des jeweiligen Abonnements.
7.5 Von der Löschung nach dieser Ziffer 7 unberührt bleiben Daten, bei denen centron aufgrund von zwingenden gesetzlichen Vorschriften zur weitergehenden Aufbewahrung verpflichtet ist. 7.6 Auf Nachfrage des Kunden wird centron eine Löschung von Daten nach dieser Ziffer 7 bestätigen.
8.1 Soweit in der Servicebeschreibung bzw. im Leistungsschein keine abweichende Regelung getroffen ist, kann der Kunde abonnierte centron Produkte und Services jederzeit über das Portal im Rahmen der zur Verfügung gestellten Konfigurationsmöglichkeiten anpassen, z.B. Kapazitäten erhöhen oder reduzieren oder anderweitige angebotene Änderungsmöglichkeit der zugrundeliegenden technischen Spezifikationen der abonnierten centron Produkte und Services vornehmen („Anpassung des Abonnements“). Die Anpassung des Abonnements kommt dabei durch das Verfahren gemäß Ziffer 4.2, welches hierbei entsprechend Anwendung findet, zustande.
8.2 centron weist vorsorglich darauf hin, dass eine Anpassung des Abonnements insbesondere auch zu einer Erhöhung der Vergütung führen kann. Dem Kunden wird die mit der beabsichtigten Anpassung möglicherweise einhergehende Veränderung der zu zahlenden Vergütung für ein Abonnement über das Portal angezeigt.
9.1 Die Nutzung der centron Produkte und Services unterliegt den nachstehend aufgeführten sonstigen Nutzungspflichten sowie etwaiger Pflichten, welche explizit im jeweiligen, dem Abonnement zugrundeliegenden Leistungsschein bzw. der Servicebeschreibung, aufgeführt sind.
9.2 Der Kunde ist für alle von ihm übermittelten Daten selbst verantwortlich, insbesondere für deren Rechtmäßigkeit und deren Integrität. Eine Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch centron findet nicht statt.
9.3 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die centron Produkte und Services ausschließlich von berechtigten Personen genutzt werden. Berechtigte Personen sind die hierzu entsprechend ermächtigten Mitarbeiter des Kunden, sofern vorhanden. Für die Administration der Berechtigungen und die Überwachung der Nutzungsrechte einzelner Benutzer (z.B. im Hinblick auf das Recht, centron Produkte und Services zu bestellen oder zu kündigen) ist der Kunde verantwortlich. Sofern Hinweise auf die Nutzung des Kundenkontos durch unbefugte Dritte vorliegen, wird der Kunde centron hierüber unverzüglich informieren. Der Kunde ist für alle Aktivitäten verantwortlich, die über sein Kundenkonto durchgeführt werden.
9.4 Insbesondere ist vom Kunden nachfolgendes einzuhalten:
10.1 Der Kunde wird centron in angemessenem Umfang bei der Verschaffung und Ausführung der centron Produkte und Services unterstützen. Der Kunde wird insbesondere:
Hierbei wird der Kunde nach dem Stand der Technik angemessene Maßnahmen zur Verhinderung von Virusinfektionen oder anderen Beeinträchtigungen treffen.
10.2 Der Kunde ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um einen effektiven Vollzug des Wechsels zu ermöglichen und wird nach Maßgabe von Treu und Glauben alle Anweisungen von centron im Zusammenhang mit dem Wechsel umsetzen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, centron nach einer Wechsel-Ankündigung die Informationen bereitzustellen, die zu einem Vollzug des Wechsels nach den Regelungen der Ziffer 6 erforderlich sind. Der Kunde informiert centron in Textform ohne schuldhaftes Zögern, wenn das Hochladen der centron vorhandenen exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte bei einem anderen Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten oder in einer IKT-Infrastruktur in eigenen Räumlichkeiten des Kunden abgeschlossen ist.
10.3 Der Kunde stellt die ordnungsgemäße Einrichtung und Anbindung der in seiner Verantwortung befindlichen Systeme sicher, testet und dokumentiert diese im üblichen Umfang.
10.4 Der Kunde stellt sicher, dass er alle erforderlichen Rechte besitzt, um centron Produkte und Services für seine Datenverarbeitungszwecke nutzen zu können; dies gilt insbesondere für die Nutzung von Software, Applikationen oder sonstigen Leistungen Dritter, die der Kunde im Zusammenhang mit abonnierten centron Produkte und Services nutzt. Der Kunde hat insbesondere etwaige Lizenzbestimmungen, Urhebergesetze und/oder anderweitige Leistungsschutzrechte von centron wie auch von Dritten zu beachten und einzuhalten.
10.5 Solange Mitwirkungs- oder Beistellleistungen nicht vertragsgemäß erbracht sind, ist centron von seiner betreffenden Leistungspflicht ganz oder teilweise insoweit befreit, wie centron auf die jeweilige Mitwirkung oder Beistellung zur Erbringung der nach diesen Nutzungsbedingungen oder dem abgeschlossenen Abonnement geschuldeten Leistungen angewiesen ist. centron ist nicht verantwortlich für Leistungsstörungen, die durch die nicht vertragsgemäße Erbringung von Mitwirkungs-/Beistellleistungen durch den Kunden entstehen.
11.1 Die für centron Produkte und Services maßgeblichen Preise gehen aus der jeweils aktuell gültigen Preisliste hervor. Das vom Kunden im Rahmen eines Abonnements zu zahlende Entgelt wird dem Kunden vor Aufgabe der Bestellung gem. Ziff. 4.2 angezeigt und mit Abschluss des Abonnements verbindlich vereinbart. Die Nutzung des Portals selbst ist entgeltfrei.
11.2 Nach einer Wechsel-Ankündigung sind centron Produkte und Services bis zur Beendigung des Abonnements weiterhin nach der jeweils aktuell gültigen Preisliste zu vergüten. Klarstellend vereinbaren die Parteien: Der Kunde bleibt auch bei einer Verlängerung des Übergangszeitraums nach Ziffern 6.14 und 6.15 zur Zahlung der Vergütung bis zur Beendigung des Abonnements verpflichtet.
11.3 Preise werden als Nettopreise ausgewiesen.
11.4 Soweit keine abweichende Regelung getroffen ist, werden dem Kunden abonnierte centron Produkte und Services monatlich nachträglich nach Feststellung des Verbrauchs in Rechnung gestellt; Rechnungen sind mit Zugang beim Kunden sofort und ohne Abzug fällig.
11.5 Die Abrechnung erfolgt entsprechend dem vom Kunden zuvor ausgewählten Bezahlverfahren.
11.6 Der Kunde stimmt zu, dass ihm Rechnungen elektronisch übermittelt werden können. Dabei können für die Rechnungstellung auch Boten oder Vertreter eingesetzt werden. Rechnungen werden an die allgemein bekannt gegebene Adresse des Kunden gesandt.
11.7 centron ist berechtigt, die Preise für die abonnierten centron Produkte und Services bei veränderten Marktbedingungen oder bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungskosten mit einer Ankündigungsfrist von mindestens vier (4) Wochen anzupassen. Wenn der Kunde gegenüber centron nach Zugang der Mitteilung der Preisanpassung nicht schriftlich innerhalb von zehn (10) Tagen widerspricht, gilt die Anpassung als genehmigt. Auf die Rechtsfolgen, die Frist und den Zeitpunkt des Inkrafttretens wird centron den Kunden bei Mitteilung der Änderung ausdrücklich hinweisen.
11.8 Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten, entscheidungsreifen oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Er ist zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, wenn der geltend gemachte Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Abtretung der gegen centron gerichteten Ansprüche ist ausgeschlossen; dies gilt nicht im Anwendungsbereich des § 354a HGB.
11.9 centron ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.
11.10 Alle Zahlungen von Vergütungen verstehen sich netto nach Abzug oder Einbehalt von gegenwärtigen oder zukünftigen Steuern, sofern und soweit diese Steuern im Ansässigkeitsstaat des Kunden für centron erhoben werden und durch den Kunden abzuführen sind (im Folgenden „Steuerabzug“ genannt). Unter den Begriff Steuern fallen jegliche Arten von Zahlungen und Abgaben, die von den Finanzbehörden oder anderen zur Erhebung befugten, öffentlichen Stellen im Ansässigkeitsstaat des Kunden festgesetzt oder erhoben werden. Darunter fallen beispielsweise, aber nicht abschließend in der Aufzählung: Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer, Quellen- oder Abzugssteuer, zusammen mit jeglichen Arten von Nebenleistungen, wie z.B. Zinsen, Zuschläge und andere Zahlungen auf zu leistende Steuern. Sofern ein Steuerabzug vorzunehmen ist, wird centron den Kunden unterstützen, um aufgrund eines anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommens oder sonstiger nationaler Regelungen im Ansässigkeitsstaat des Kunden die volle oder teilweise Freistellung von der Quellen-/Abzugssteuer und/oder die volle oder teilweise Rückerstattung der abgeführten Quellen-/Abzugssteuer zu erhalten.
12. Gewährleistung
12.1 Die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit abonnierter centron Produkte und Services ergibt sich aus den zugrundeliegenden Leistungsscheinen bzw. der Servicebeschreibung, insbesondere den dort festgelegten Verfügbarkeitsangaben.
12.2 Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Bekanntwerden anzuzeigen. Mangelanzeigen des Kunden müssen insbesondere
(i) eine ausführliche Beschreibung des Vorfalls,
(ii) Angaben zum Zeitpunkt und zur Dauer des Ausfalls und
(iii) Anzahl und Standort(e) der betroffenen Personen (falls zutreffend) enthalten.
Der Kunde hat im Rahmen des Zumutbaren diejenigen Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel und ihrer Ursachen erleichtern.
12.3 Das Recht zur Selbstvornahme des Kunden nach § 536a Abs. 2 BGB ist ausgeschlossen.
12.4 Die Rechte des Kunden wegen Mängeln der centron Produkte und Services sind ausgeschlossen, soweit der Kunde ohne Zustimmung von centron Änderungen an den abonnierten centron Produkte und Services vorgenommen hat oder hat vornehmen lassen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben.
13.1 Dem Kunden wird hinsichtlich der Nutzung des Portals sowie seiner Inhalte ein einfaches (d.h. nicht exklusives), zeitlich auf die Laufzeit der Nutzungsbedingungen beschränktes, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, weltweites beschränktes Nutzungsrecht für die internen Geschäftszwecke des Kunden eingeräumt.
13.2 Der Kunde erhält zudem ein auf die Dauer des Abonnements und für den abonnierten Nutzungsumfang beschränktes Recht, auf den abonnierten centron Cloud Service zuzugreifen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die centron Produkte und Services über die nach Maßgabe dieser Bestimmungen sowie des zugrundeliegenden Leistungsscheins bzw. der Servicebeschreibung erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die centron Produkte und Services oder Teile davon zu veräußern oder Dritten zu überlassen; hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden, abonnierte centron Produkte und Services als Grundlage für eigene Produkte zu verwenden (z.B. Software as a Service Dienste) und diese wiederum Endkunden des Kunden anzubieten, solange die vereinbarten Abonnementbedingungen nicht entgegenstehen bzw. eingehalten werden; der Kunde muss sich ein Handeln, Dulden oder Unterlassen seiner Endkunden im Hinblick auf die Einhaltung der Abonnementbedingungen durch den Kunden zurechnen lassen. Im Übrigen gilt Ziffer 13.1 für die abonnierten centron Produkte und Services entsprechend.
13.3 Sofern das abonnierte centron Produkt oder Service Programme oder Software von Drittherstellern enthält, gelten für diese zusätzlich die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Dritthersteller. Der Kunde stellt insofern sicher, dass er die Lizenzbestimmungen der Dritthersteller einhält. Die Lizenzbestimmungen der Dritthersteller sind für den Kunden innerhalb eines Leistungsscheins des jeweiligen centron Cloud Service einsehbar und werden mit Abschluss eines Abonnements durch den Kunden akzeptiert.
13.4 Sofern zeitlich begrenzt eingeräumte Nutzungsrechte an Programmen und Software des Kunden enden, hat der Kunde alle Programme und Software inklusive etwaiger Kopien zu löschen und dies auf Anfrage von centron in Textform zu bestätigen. Soweit der Kunde aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten zur Aufbewahrung der Software und Programme verpflichtet ist, tritt seine Verpflichtung mit dem Ende der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten ein.
13.5 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die centron Produkte und Services und die damit verbundenen Softwareanwendungen und Daten den Beschränkungen von Exportgesetzen, Außenwirtschaftsgesetzen, Sanktionsvorschriften und sonstigen Bestimmungen („Handelsregularien“) unterliegen können. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die anwendbaren Handelsregularien einzuhalten. Der Kunde erklärt mit Abgabe seines Registrierungsangebots für das Portal insbesondere, dass er nicht in einem Land oder einer Region ansässig ist, welches umfassenden handelsrechtlichen Beschränkungen oder Embargos unterliegt. Zudem wird der Kunde – ungeachtet anderweitiger lizenzrechtlicher Vereinbarungen - keine centron Produkte und Services an natürliche oder juristische Personen zur Verfügung stellen, die geltenden Beschränkungen nach jeweils geltenden Handelsregularien unterliegen. centron ist nicht verpflichtet, bestehende Leistungspflichten gegenüber dem Kunden zu erfüllen, soweit durch die Erfüllung ein Verstoß gegen geltende Handelsregularien begründet würde.
14.1 Soweit durch die centron Produkte und Services Rechte Dritter verletzt werden, wird centron nach eigener Wahl entweder auf eigene Kosten das erforderliche Nutzungsrecht an den verletzten Rechten beschaffen oder die Leistungen so abändern, dass sie die Rechte nicht mehr verletzen, aber weiterhin den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Gelingt centron dies innerhalb einer angemessenen Frist nicht, ist der Kunde berechtigt, das betroffene Abonnement ordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen (Sonderkündigungsrecht).
14.2 Sofern centron bei der Erbringung der Produkte und Services schuldhaft Rechte Dritter verletzt, stellt centron den Kunden von rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Dritter sowie den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Diese Freistellungspflicht gilt nur, wenn der Kunde:
centron unverzüglich über die Geltendmachung solcher Ansprüche unterrichtet,
centron auf Verlangen die alleinige Rechtsverteidigung überlässt, und
centron in zumutbarem Umfang bei der Abwehr der Ansprüche unterstützt
Für sämtliche Freistellungs- und Kostenersatzansprüche nach dieser Ziffer 14.2 gilt die summenmäßige Haftungsbegrenzung gemäß Ziffer 15 entsprechende Anwendung
14.3 Unter der Voraussetzung, dass der Kunde im Hinblick auf die Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung der centron Produkte und Services schuldhaft gehandelt hat (insbesondere im Zusammenhang mit Ziffer 13.3) und centron den Kunden unverzüglich über die Geltendmachung von Ansprüchen Dritter wegen der angeblichen Verletzung von Rechten Dritter unterrichtet, wird der Kunde centron von allen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter freistellen.
15.1 centron haftet nach den gesetzlichen Vorschriften auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund –
15.2 Unbeschadet der Regelungen in vorstehender Ziff. 15.1 haftet centron bei einfacher Fahrlässigkeit für sonstige Schäden nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; wesentliche Vertragspflichten sind dabei solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf und die vertragswesentliche Rechtspositionen des Kunden schützen. In diesem Fall ist die Haftung von centron auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
15.3 Im Falle einer Haftung von centron gemäß Ziffer 15.2 ist die Haftung von centron der Höhe nach beschränkt auf einen Betrag von 5.000 EUR je Schadensfall.
15.4 Bei Datenverlust bzw. Datenvernichtung haftet centron nur, sofern der Datenverlust bzw. die Vernichtung vorsätzlich, grob fahrlässig oder aufgrund eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht durch centron verursacht worden ist. Die Haftung von centron ist der Höhe nach auf den Schaden begrenzt, der auch im Fall einer ordnungsgemäßen Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
15.5 centron haftet nicht für die Dateninhalte und die Datenkonsistenz der Daten des Kunden.
15.6 centron haftet nicht für die Unmöglichkeit oder Verzögerung der Leistungserbringung, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Ereignisse verursacht wurden, die centron nicht zu vertreten hat. Als solche Ereignisse gelten insbesondere:
Betriebsstörungen aller Art,
Ausfälle des Internets oder sonstiger öffentlich zugänglicher Telekommunikationsnetze,
Beschaffungsschwierigkeiten bei notwendigen behördlichen Genehmigungen sowie behördliche Maßnahmen.
Machen diese Ereignisse centron die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich und ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer (z. B. dauerhaft fehlende Bereitstellung einer erforderlichen Schnittstelle durch den Kunden), ist centron zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern noch kein Leistungsaustausch stattgefunden hat; andernfalls zur Kündigung des betroffenen Abonnements.
Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Leistungsfristen oder verschieben sich die Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
Soweit dem Kunden infolge einer solchen Verzögerung die Abnahme der Leistungen nicht zuzumuten ist, kann er den Vertrag bezüglich des betroffenen Abonnements durch unverzügliche Erklärung in Textform kündigen.
15.7 Die verschuldensunabhängige Haftung von centron nach § 536a Abs. 1, 1. Alt. BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen, soweit sich der Mangel nicht auf eine von centron zugesicherte Eigenschaft bezieht.
15.8 Die Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen des Kunden verjähren innerhalb von einem (1) Jahr. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Ziff. 15.1.
15.9 Im Übrigen ist die Haftung von centron – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
15.10 Soweit die Haftung von centron gegenüber dem Kunden beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies entsprechend für gesetzliche Vertreter, Arbeitnehmer, freie Mitarbeiter und sonstige Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen von centron.
15.11 Für Schäden, die ausschließlich auf die Nutzung des kostenlosen Portals zurückzuführen sind (d.h. ohne, dass gleichzeitig auch Abonnements betroffen sind), haftet centron nur nach Ziffer 15.1; eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
16.1 Soweit centron dem Kunden Services kostenlos bzw. kostenlos zu Testzwecken zur Nutzung überlässt (insbesondere Vorschauversionen, Alpha-/Betatests, Free Trials, Testzugänge, etc.) („kostenlose Services“), gelten zusätzlich die nachfolgenden Regelungen. Im Falle des Widerspruchs der nachfolgenden Regelungen zu den übrigen Bestimmungen der Nutzungsbedingungen, haben diese Regelungen zur Nutzung von kostenlosen Services insoweit Vorrang.
16.2 Kostenlose Services, welche über das Portal bezogen werden können, werden in der Kostenkalkulation über das Portal nicht aufgeführt und dem Kunden nicht in Rechnung gestellt.
16.3 Spezielle kostenlose Services, welche Testzwecken dienen, sind als solche im Portal gekennzeichnet (z.B. als Beta, Free Trial, Testzugang) („kostenlose Services zu Testzwecken“).
16.4 Kostenlose Services zu Testzwecken stellen keine vollständig entwickelten Produkte dar und können Fehler, mangelnde Funktionalität, Bugs oder sonstige Probleme beispielsweise in Form von Datenverlusten, Datenbeeinträchtigungen, Störungen, Verzögerungen und Schäden hervorrufen.
16.5 centron ist berechtigt, einen kostenlosen Service zu Testzwecken jederzeit ohne Vorankündigung einzustellen, zu modifizieren oder zu ändern.
16.6 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Erhalt bzw. Fortsetzung des kostenlosen Services zu Testzwecken; centron ist nicht verpflichtet, einen kostenlosen Service zu Testzwecken fortzuentwickeln oder als finales Produkt anzubieten.
16.7 centron ist berechtigt, vom Kunden hinsichtlich des kostenlosen Services zu Testzwecken erteiltes Feedback zur Entwicklung, Weiterentwicklung oder sonstigen Verbesserungen von Produkten und Services zu nutzen.
16.8 centron haftet für Schäden, die durch die Nutzung von kostenlosen Services entstehen, gemäß Ziff. 15.1 entsprechend. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
16.9 Sofern centron dem Kunden einen Zeitraum zur kostenlosen Nutzung der centron Produkte und Services gewährt, gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend für sämtliche vom Kunden abonnierten centron Produkte und Services innerhalb des kostenlosen Nutzungszeitraums.
16.10 Die Regelungen zu einem Wechsel des Kunden finden keine Anwendung für kostenlose Services und kostenlose Services zu Testzwecken.
17.1 Die Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln. Sie werden diese ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit verwenden und Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung offenlegen.
Die empfangende Partei hat die vertraulichen Informationen durch angemessene technische, organisatorische und rechtliche Maßnahmen vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Der Schutzstandard darf dabei das Niveau der Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten nicht unterschreiten.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für die gesamte Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung des Vertrages. Das Recht zur ordentlichen Kündigung dieser Vertraulichkeitsverpflichtung ist ausgeschlossen.
17.2 Vertrauliche Informationen sind dabei Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (im Sinne des § 2 Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen) sowie sonstige Informationen, die vernünftigerweise als vertraulich zu bewerten sind und sämtliche Informationen oder Dokumente, die einer Partei von der anderen Partei im Rahmen der Zusammenarbeit offengelegt werden.
17.3 Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn und soweit
centron ist sich der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht von Berufsgeheimnisträgern gemäß § 203 StGB bewusst. Hinsichtlich der vom Kunden im Rahmen der Nutzung der centron Produkte und Services hochgeladenen Daten („Inhaltsdaten“) sind centron und seine Mitarbeiter zur Verschwiegenheit verpflichtet. centron hat beim Einsatz von Subunternehmern, welche im Rahmen ihrer Dienstleistung für centron potenziell Kenntnis von Inhaltsdaten erlangen könnten, sicherzustellen, dass diese zur Verschwiegenheit verpflichtet werden und nur insoweit Kenntnis nehmen können, wie es für die Ausführung der jeweiligen Leistungserbringung erforderlich ist. Für den Fall des Einsatzes eines weiteren Subunternehmers durch den von centron beauftragten Subunternehmer, verpflichtet centron den von ihm beauftragten Subunternehmer zur vertraglichen Weiterleitung der gleichen Verschwiegenheitspflichten, welche dem von centron beauftragten Subunternehmer auferlegt wurden.
19. Änderung der Leistungsscheine, der Servicebeschreibung und Nutzungsbedingungen
19.1 Für den Fall, dass dies aus triftigem Grund erforderlich ist und die Ergänzung oder Änderung der Leistungsscheine, Servicebeschreibung oder der Nutzungsbedingungen (insgesamt „Vertragsdokumente“) den Kunden nicht unzumutbar benachteiligen, insbesondere weil sich das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht überwiegend zu Ungunsten des Kunden verschiebt, ist centron berechtigt, die Vertragsdokumente mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise zu ändern. Hierunter fallen insbesondere regulatorische oder rechtliche Gründe, Gründe der Sicherheit, Weiterentwicklung, Optimierung und Hinzufügung von Leistungsinhalten, technische Anpassungen und die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Portals.
19.2 In allen Fällen der Ergänzungen und Änderungen der Vertragsdokumente werden dem Kunden per E-Mail mindestens acht (8) Wochen vor Wirksamwerden des neuen Vertragsdokuments die Änderungen mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde den Änderungen nach Zugang der Änderungsmitteilung und bis zum Wirksamwerden der Änderungen nicht ausdrücklich widerspricht. Der Kunde wird in der Änderungsmitteilung gesondert auf diese Rechtsfolge, den Fristbeginn, die Frist und den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung hinweisen. Für den Fall, dass der Kunde der Änderung eines Vertragsdokuments widerspricht, steht centron ein ordentliches Sonderkündigungsrecht mit sofortiger Wirkung
(i) hinsichtlich des jeweiligen centron Produkte und Services zu, sofern dieser von der Änderung betroffen ist oder
(ii) – sofern die Änderung das Portal betrifft – sämtlicher Vertragsdokumente zu.
19.3 centron weist den Kunden darauf hin, dass soweit die Servicebeschreibung oder der entsprechende Leistungsschein abweichende Regelungen zur Inhaltsänderung von centron Produkte und Services enthält, diese abweichenden Regelungen insoweit vorrangig gelten.
20.1 Für den Fall, dass der Kunde über einen gesondertes Vertragsverhältnis mit einem Reselling-Partner von centron Zugriff auf das Portal zum Zwecke des Bezugs von centron Produkte und Services erhält, ist Vertragspartner des Kunden im Hinblick auf das jeweils abgeschlossene Abonnement der Channel-Partner („Channel-Partner“).
20.2 Gesonderte vertragliche Regelungen zwischen dem Kunden und dem Channel-Partner bleiben von diesen Nutzungsbedingungen unberührt.
20.3 Im Falle eines Resellings finden diese Nutzungsbedingungen mit folgenden Anpassungen und Modifikationen zwischen centron und dem Kunden Anwendung:
a) Bestellungen, Anpassungen und Kündigungen von Abonnements, die vom Kunden über das Portal oder die jeweils verfügbare centron API vorgenommen werden, setzt centron gemäß der vorliegenden Nutzungsbedingungen entsprechend um und dient somit als Empfangsbote der Erklärungen des Kunden gegenüber dem Channel-Partner. Der Kunde hat insofern zu beachten und ist dafür verantwortlich, dass er über das Portal oder die centron API getätigte Bestellungen, Anpassungen und Kündigungen im Einklang mit den vertraglichen Bedingungen (sofern vorhanden) seines Channel-Partners ausführt. Die Kündigung von abonnierten centron Produkte und Services hat auch im Falle des Resellings über den Self-Service Bereich des Portals oder die centron API zu erfolgen.
b) Ziffer 11 (Preise und Abrechnung) findet keine Anwendung. Die Vergütung für den Channel-Partner ist von dem Kunden direkt mit diesem zu vereinbaren. Der Kunde leistet eine Vergütung für centron Produkte und Services direkt und ausschließlich an den Channel-Partner;
c) Abweichend von Ziffer 12 (Gewährleistung) ist der Channel-Partner für alle Fragen der Gewährleistung und des Supports für centron Produkte und Services erster Ansprechpartner des Kunden;
d) Der Kunde erhält alle etwaig anfallenden Gutschriften (Service Payback) auf Grundlage der Servicebeschreibung bzw. des jeweils anwendbaren Leistungsscheins im Falle eines Verfügbarkeitsdefizits direkt und ausschließlich von dem Channel-Partner;
e) Der Kunde benachrichtigt
(i) den Channel-Partner über jede Beendigung dieser Nutzungsbedingungen und
(ii) centron über jede Beendigung der Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Channel-Partner;
f) centron ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu den abonnierten centron Produkte und Services vorübergehend oder dauerhaft zu sperren, wenn der Channel-Partner eine unbestrittene Rechnung für centron Produkte und Services nicht zahlt, weil der Kunde den Channel-Partner nicht bezahlt hat.
20.4 centron ist berechtigt, vertrauliche Informationen des Kunden mit dem Channel-Partner zu teilen. Der Kunde entbindet centron insoweit nach Ziffer 17.3 von seiner Vertraulichkeitsverpflichtung.
21.1 Diese Nutzungsbedingungen sind die ausschließliche vertragliche Grundlage, um sich als Kunde für das Portal zu registrieren. Für die Nutzung der angebotenen centron Produkte und Services gelten neben den vorliegenden Nutzungsbedingungen und der dem jeweiligen centron Cloud Service zugrundeliegenden Servicebeschreibung bzw. Leistungsschein gegebenenfalls noch abweichende oder ergänzende Regelungen, welche für den Kunden vor Vertragsschluss über das Portal einsehbar sind. Etwaig entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, selbst wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
21.2 Für die sich aus diesen Nutzungsbedingungen sowie geschlossenen Abonnements zwischen dem Kunden und centron resultierenden Rechtsbeziehungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
21.3 Sollten einzelne Regelungen der Nutzungsbedingungen oder eines Abonnements ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit, Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Regelungen der Nutzungsbedingungen oder des Abonnements. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt – soweit gesetzlich zulässig – diejenige gültige, wirksame und durchführbare Regelung, die der wirtschaftlichen Absicht und dem Zweck der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Regelung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für unbeabsichtigte Lücken in diesen Nutzungsbedingungen oder dem Abonnement.
21.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen oder Abonnements von centron Produkte und Services ergebenden Streitigkeiten ist Bamberg.
Ob Einkauf, Rechtsabteilung oder Datenschutz: Bei Fragen zu einzelnen Regelungen, Rahmenverträgen oder zum Abschluss des AVV ist unser Team direkt erreichbar – ohne Umwege.
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