Die allgemeingültige Servicebeschreibung der centron Public Cloud – Infrastructure- & Platform-as-a-Service aus deutschen Rechenzentren, orientiert an ISO/IEC 27001:2022.
Die allgemeingültige Servicebeschreibung der centron Public Cloud – Infrastructure- & Platform-as-a-Service aus deutschen Rechenzentren, orientiert an ISO/IEC 27001:2022.
Die centron GmbH („centron“), Heganger 29, 96103 Hallstadt, Registergericht Bamberg, HRB 3986 erbringt als nationaler Anbieter professionelle Infrastructure- & Platform-as-a-Service Leistungen, die als Public Cloud Variante ausschließlich gegenüber Unternehmern („Kunden“) bereitgestellt werden.
Die Leistungserbringung durch centron erfolgt auf Basis eines professionellen Betriebsmodells, das sich an den Anforderungen der internationalen Norm ISO/IEC 27001:2022 orientiert. Sämtliche Services werden durch spezialisierte Experten betreut und durchgeführt.
Die Services der centron Public-Cloud werden in Rechenzentren in Deutschland sowie künftig auch in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) bereitgestellt und betrieben. Die Infrastruktur wird nach dem Sicherheitsstandard ISO/IEC 27001 betrieben. Als europäischer Cloud-Service-Provider gewährleistet centron die strikte Einhaltung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO)
Die vorliegende allgemeingültige Servicebeschreibung („Servicebeschreibung“) bildet neben den separat geregelten Nutzungsbedingungen sowie den vom Kunden ausgewählten Leistungsschein(en) einen wesentlichen Vertragsbestandteil des Vertrags über den Bezug eines centron Produkts oder Services.
Im Falle von Widersprüchen zwischen den Nutzungsbedingungen, der Servicebeschreibung und dem geltenden Leistungsschein gilt folgende Rangfolge:
Der Leistungsschein hat Vorrang vor der Servicebeschreibung und diesen Nutzungsbedingungen. Die Servicebeschreibung hat wiederum Vorrang vor den Nutzungsbedingungen.
centron ist berechtigt, diese Servicebeschreibung für laufende Vertragsverhältnisse mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, sofern dies zur Weiterentwicklung der Services oder aus rechtlichen Gründen erforderlich ist. Für das Verfahren der Anpassung sowie die Rechte des Kunden (insb. das Widerspruchs- und Kündigungsrecht) gilt Ziffer 6 der Nutzungsbedingungen entsprechend.
Die Leistungsverantwortung für zu erbringende Produkte seitens centron endet am Internet-Übergabepunkt zwischen dem jeweiligen durch centron betriebenen Rechenzentrum und dem Internet Service Provider der jeweiligen Region.
Die Cloud-Services von centron stehen grundsätzlich an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr (24/7/365) zur Verfügung. Hiervon ausgenommen sind die vereinbarten geplanten Wartungsarbeiten.
Die generelle Verfügbarkeit eines centron Produkts beträgt – nach Abzug der usgeschlossenen Ereignisse gemäß Ziffer 2.4 – 99,9% (99,5% für nicht redundant ausgelegte centron Produkte) im Kalendermonatsmittel, sofern nicht in dem jeweiligen, dem Produkt zugrundeliegenden Leistungsschein etwas Abweichendes geregelt ist („Verfügbarkeit“). Verfügbarkeitsangaben gelten ausschließlich für vertraglich vereinbarte Produkte und deren Bestandteile; für die Verfügbarkeit kundeneigener Komponenten oder Komponenten Dritter (Soft- wie auch Hardware) wird keine Verfügbarkeitszusage getroffen.
Die kalendermonatlich erzielte Verfügbarkeit wird wie folgt berechnet:
Die Verfügbarkeit bezieht sich immer auf einen Kalendermonat, wird kalendermonatlich erhoben und als Prozentsatz ausgewiesen.
„Gesamte Serviceminuten“ ist zu verstehen als Gesamtanzahl an Kalendermonatsminuten (Berechnung: 60 Minuten x 24 Stunden x Anzahl Kalendertage im Monat)
„Gesamte Ausfallminuten“ ist zu verstehen als die Anzahl an Minuten pro Monat, in der das vertraglich geschuldete centron Produkt nicht erbracht wurde. Von dem Wert der gesamten Ausfallminuten sind die Anzahl an Minuten pro Monat abzuziehen, die als Ausgeschlossenen Ereignisse im Sinne der Ziff. 2.4 nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit mit einfließen.
Die generelle Verfügbarkeit des centron Portals und des centron Application Programming Interface (API) unterliegt keiner Verfügbarkeitszusage durch centron. centron strebt jedoch eine Verfügbarkeit für das centron Portal und das centron Application Programming Interface (API) von jeweils 99,5% im Monatsdurchschnitt an. Ausfälle, Störungen oder sonstige Nichterreichbarkeiten des centron Portals oder des centronApplication Programming Interface (API), beeinflussen die Berechnung der Verfügbarkeit eines centron Produktes nicht.
Ausgeschlossene Ereignisse bezeichnen insbesondere solche Zeiträume, in denen aufgrund nachfolgend aufgeführter Ausfälle und Störungen ein vertragsgemäßes Zurverfügungstellen der centron nicht gewährleistet werden kann („Ausgeschlossene Ereignisse“). Ausgeschlossene Ereignisse gelten nicht als Ausfallzeit. Zu ausgeschlossenen Ereignissen zählen insbesondere:
Ausfälle und Störungen die nicht von centron zu vertreten sind, insbesondere DNS-, Routingprobleme oder nicht autorisierte Einwirkungen von Dritten, wie bspw. virtuelle Angriffe auf die Netz- bzw. Mailinfrastruktur (,z.B. DoS, Viren oder Spam).
Ausfälle und Störungen die sich aufgrund der Durchführung von Gegenmaßnahmen gegen nicht autorisierte Einwirkungen oder aufgrund von Security Incidents ergeben.
Ausfälle und Störungen von Dienstleistungen Dritter außerhalb der Kontrolle von centron bzw. die nicht auf die von centron bereitgestellte Leistung zurückzuführen sind oder der Netzwerkstruktur außerhalb des Einflussbereichs von centron liegen.
Ausfälle und Störungen, die auf einer unsachgemäßen Benutzung von Programmen oder Geräten durch den Kunden beruhen. Hierzu zählen beispielsweise:
Fehlerhafte Eingaben oder Nichteinhaltung von Anweisungen.
Handlungen oder Unterlassungen des Kunden welche die vorgeschriebenen und/oder gebuchten Kontingente überschreiten.
Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, erforderliche Konfigurationen vorzunehmen und/oder einzuhalten.
Ausfälle und Störungen, die seitens des Kunden verschuldet wurden.
Ausfälle und Störungen, die auf höherer Gewalt beruhen. Höhere Gewalt ist dabei ein Ereignis, das für keine der Parteien unter Anwendung äußerster, billigerweise zu erwartender Sorgfalt vorhersehbar war; höhere Gewalt kann in diesem Sinne insbesondere folgende Ereignisse umfassen: Brände, Explosionen, Stromausfälle, Erdbeben, Überschwemmungen, schwere Stürme, Streiks, Embargos, Arbeitskämpfe, Handlungen von Zivil- oder Militärbehörden, Krieg, Terrorismus (einschließlich Cyber-Terrorismus), Epidemien und Pandemien, Handlungen oder Unterlassungen von Internetprovidern, Handlungen oder Unterlassungen von Aufsichtsbehörden oder Verwaltungseinrichtungen (einschließlich der Verabschiedung von Gesetzen oder Regelungen oder anderer Regierungshandlungen, die die Bereitstellung von entron beeinträchtigen).
Ausfälle und Störungen, welche aufgrund von Wartungsarbeiten gem. Ziff. 2.8 erfolgen.
Produkte, die dem Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt bzw. explizit als Testversion, Beta oder in ähnlicher Weise bezeichnet und vertrieben werden, unterliegen keiner Verfügbarkeitszusage. Ausfälle oder Störungen, welche durch die Nutzung derartiger Services durch den Kunden auftreten, werden als ausgeschlossene Ereignisse gewertet.
Die Leistungen von centron basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuellen Softwareversionen (‚Hauptversionen‘).
Um die Sicherheit, Integrität und Leistungsfähigkeit der Services dauerhaft zu gewährleisten, behält sich centron das Recht vor, eingesetzte Hauptversionen durch Nachfolgeversionen (z. B. Upgrades oder Releases) zu ersetzen. Dies gilt auch für bereits bestehende Vertragsverhältnisse.
centron wird bei der Umstellung auf Nachfolgeversionen die berechtigten Interessen des Kunden berücksichtigen und notwendige Aktualisierungen, sofern diese wesentliche Auswirkungen auf die Nutzung haben, mit angemessener Frist ankündigen.
In einem solchen Fall gilt insbesondere das Folgende:
centron informiert die betroffenen Kunden über die anstehende Änderung und das Ende des Unterstützungszeitraumes von Hauptversionen im Rahmen der Release-Notes unter https://docs.centron.de/release-notes („Release-Notes“).
Die von der Änderung betroffene Hauptversion wird für weitere mindestens 180 Kalendertage, gerechnet ab der Ankündigung der Änderung von centron im Rahmen der Release-Notes unterstützt und im Anschluss zeitnah sukzessive auf die Nachfolgeversion migriert („Übergangszeitraum“).
Einer bevorstehenden Änderung kann der Kunde bis zum Ende des Übergangszeitraums widersprechen. Sofern der Kunde der Ersetzung einer Hauptversion durch die Nachfolgeversion bis zum Ende des Übergangszeitraums widerspricht, kann centron das von der Änderung betroffene Abonnement eines centron Produkts oder Services zum Ende des Übergangszeitraums ordentlich kündigen.
Innerhalb dieses Übergangszeitraums sind auch weiterhin Vertragsabschlüsse basierend auf der Hauptversion möglich, welche zum Ende des Übergangszeitraums ebenfalls auf die Nachfolgeversion umgestellt werden müssen. Kunden sind angehalten, sich im Rahmen der Release-Notes über etwaige angekündigte Änderungen der Hauptversionen bereits vor Abschluss eines Abonnements über ein centron Produkt oder Service zu informieren; gegenüber Kunden, welche, den von einer Änderung betroffenen, centron Produkte und Services innerhalb des Übergangszeitraums abonnieren oder verlängern, steht das betroffene centron Produkt oder Service in der abonnierten Hauptversion nur bis zum Ende des Übergangszeitraums zur Verfügung, was je nach dem Zeitpunkt des Abschlusses eines Abonnements deutlich weniger als 180 Kalendertage entsprechen kann.
Sofern angeboten, technisch möglich und vom Kunden gewünscht, hat der Kunde auch bereits vor Ende des Übergangszeitraums die Möglichkeit, von einer Änderung betroffene Hauptversionen auf die Nachfolgeversionen zu migrieren bzw. – je nach centron Produkt oder Service – durch centron migrieren zu lassen. Ein Anspruch des Kunden auf vorzeitige Migration besteht jedoch nicht.
Nach Ablauf des Übergangszeitraums stellt centron noch nicht vom Kunden migrierte Hauptversionen sukzessive zeitnah auf die Nachfolgeversionen um.
In einigen Fällen der Migration der Hauptversion auf die Nachfolgeversion kann es vorkommen, dass centron eine automatische ordnungsgemäße Migration (insbesondere der Kundendaten) ohne die Mitwirkungshandlungen des Kunden nicht möglich ist. In diesen Fällen wird centron die betroffenen Kunden über etwaige erforderliche Mitwirkungshandlungen im Rahmen der Release-Notes informieren. Der Kunde hat bis zum Ende des Übergangszeitraums – gerechnet ab Veröffentlichung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen innerhalb der Release-Notes – Zeit, die erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorzunehmen.
Nach Ablauf des Übergangszeitraums wird die Hauptversion nicht mehr von centron unterstützt und kann gegebenenfalls auch nicht mehr vom Kunden verwendet werden; centron ist berechtigt, sofern und soweit technisch für centron möglich, eine automatische Migration der Hauptversion auf die Nachfolgeversion durchzuführen, auch wenn der Kunde zuvor nicht die erforderlichen Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat; dadurch kann es insbesondere zu Datenverlusten und Funktionsverlusten oder -einschränkungen des betroffenen centron Produkts oder Services sowie in Zusammenhang mit diesem verwendeter kundeneigener Hard- und Software bzw. Hard- und Software von Dritten kommen. centron übernimmt, ausgenommen in den Fällen der Ziff. 15.1 der Nutzungsbedingungen, keine Haftung für Schäden, welche dem Kunden durch eine nicht durchgeführte Migration oder eine automatische Migration entstehen.
Nach Umstellung einer Software von deren Hauptversion auf die Nachfolgeversion ist sodann die Nachfolgeversion als (neue) Hauptversion im Sinne dieser Ziffer zu verstehen.
Eine Datensicherung durch centron findet standardmäßig nicht statt, sofern nichts Abweichendes in den individuellen Leitungsscheinen geregelt ist.
Findet bei einzelnen centron Produkten oder Services ausweislich des vertraglich zugrundeliegenden Leistungsscheins eine Datensicherung statt, richtet sich die Datensicherung des entsprechenden centron Produkts oder Services nach den nachfolgenden Standards, sofern im individuellen Leistungsschein nichts Abweichendes geregelt bzw. durch Kunden nichts Abweichendes konfiguriert worden ist:
| Backup Parameter | Ausprägung |
|---|---|
| Recovery Point Objective (RPO) | 24 h |
| Recovery Time Objective (RTO) | 24 h |
| Retention Period (RP) | 28 Tage, tagesgenaue Aufbewahrung |
„Recovery Point Objective“ (RPO): Das RPO bzw. der maximale zulässige Datenverlust, umfasst die Vorgabe, wie alt der Stand der letzten aktuellen, konsistenten Datensicherung sein darf. Im Falle eines Datenverlustes und bei einer notwendigen Datenrücksicherung kann auf diesen Sicherungsstand zurückgegriffen werden.
„Recovery Time Objective“ (RTO): Das RTO bzw. die maximale Wiederherstellungszeit, beschreibt den Zeitraum, in dem eine Datenrücksicherung auf ein funktional bereitstehendes System, inkl. Betriebssystemdaten und benötigten (Applikations-)Daten, konsistent anhand der Rücksicherung wiederhergestellt werden kann.
„Retention Period“ (RP): Die RP beschreibt die maximale Dauer der Aufbewahrung von Sicherungen.
centron stellt ihren Kunden qualifiziertes Personal sowie unterstützende Ressourcen zur Störungsbeseitigung gemäß den untenstehenden Parametern zur Verfügung.
Eingehende Supportfälle werden dabei von centron nach ihrer Kritikalität bewertet, was in unterschiedlichen Reaktionszeiten resultiert.
Störungen („Incidents“): entron sind nicht verfügbar oder ihre Nutzung eingeschränkt.
Service- oder Supportanfragen („Service Requests“): Alle übrigen Supportfälle, z.B. Probleme bei der Userregistrierung oder System-Support.
centron behält sich eine Herabstufung in der Kritikalität vor, wenn das centron Produkt oder Service verfügbar ist und der Grund der Störung im Verantwortungsbereich des Kunden liegt.
| Supportlevel | Standard |
|---|---|
| Kanäle | Status Webseite (status.centron.de) Knowledge Database (docs.centron.de) Help Center (https://account.centron.de/support) |
| Verfügbarkeit der Störungsanzeige | 24/7 |
| Reaktionszeiten* | Incidents: < 1 h Service Requests: Best Effort |
| Lösungszeit** | Best Effort |
| Preis | Mo.-Fr. von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr: 40 € / 15 Minuten Außerhalb der Servicezeiten: 240 € / Stunde |
*“Reaktionszeit“: Ist die Zeitspanne innerhalb der Servicezeit ab Eingang der Meldung des Kunden bei centron, bis zum Start der Bearbeitung der Meldung durch qualifiziertes Personal (Sichtprüfung).
**“Lösungszeit“: Ist die Zeitspanne innerhalb der Servicezeit ab Eingang der Meldung des Kunden bei centron, bis zu deren Ablauf centron die vertraglich geschuldete Verfügbarkeit des centron Cloud Service wiederhergestellt haben muss.
centron weist darauf hin, dass es im Rahmen der Erbringung von Supportleistungen und zur Aufrechterhaltung der centron Produkte und Services erforderlich sein kann, dass centron auf die centron Produkte und Services des Kunden, einschließlich der dort gespeicherten Daten, zugreift. Dies erfolgt ausschließlich zu dem Zweck, Störungen zu beheben, die Serviceleistung sicherzustellen, Incidents zu bearbeiten oder Sicherheitsvorfälle zu untersuchen. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass ein solcher Zugriff ohne vorherige gesonderte Zustimmung erfolgen kann, sofern dies zur Erfüllung der vorgenannten Zwecke erforderlich ist. Centron wird stets angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Vertraulichkeit und Integrität der Kundendaten zu gewährleisten und den Zugriff auf das notwendige Minimum zu beschränken.
Centron führt regelmäßig Wartungsarbeiten (beispielsweise in Form von Updates, Patches, Bug Fixes oder Hardwaretausch und Hardwareerweiterungen) zur Gewährleistung der Funktion, Qualität und Sicherheit der centron Produkte und Services durch.
Wartungsarbeiten, welche voraussichtlich eine Beeinträchtigung der Nutzbarkeit der centron Produkte und Services für den Kunden zur Folge haben, kündigt centron in der Regel zwei Wochen vor deren Durchführung über die centron Status-Website status.centron.dean. Für dringende Wartungsarbeiten kann die Ankündigung auch deutlich kurzfristiger erfolgen oder je nach Einzelfall komplett entfallen. centron empfiehlt den Kunden sich regelmäßig über Wartungsarbeiten auf der centron Status-Website zu informieren.
Während der Durchführung von Wartungsarbeiten kann der Zugang zu centron vorübergehend eingestellt oder beschränkt sein, insbesondere wenn dies nach der Art der durchzuführenden Wartungsarbeiten zwingend erforderlich ist.
Ausfallzeiten, die aufgrund von durchgeführten Wartungsarbeiten entstehen, sind als Ausgeschlossene Ereignisse im Sinne der Ziff. 2.4 zu behandeln.
Sollte die vereinbarte Verfügbarkeit für Centron nicht wie beschrieben eingehalten werden, erhält der Kunde im Rahmen der nachfolgenden Abwicklung eine Gutschrift in Form eines Guthabens auf sein Kundenkonto („Service Payback“):
Der Kunde muss zur Geltendmachung eines Service Payback innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Rechnung des betroffenen centron Produktes oder Services in Textform unter der Angabe von Kundennummer, Rechnungsnummer und des betroffenen centron Produkte oder Services geltend machen, dass die vereinbarte Verfügbarkeit des gebuchten centron Produktes oder Services nicht eingehalten worden ist. Eine nicht innerhalb von zwei (2) Wochen eingegangene Geltendmachung kann nicht berücksichtigt werden.
Erfolgt die Geltendmachung berechtigterweise, erhält der Kunde für die nachfolgende Abrechnungsperiode eine Gutschrift des Service Payback auf sein Kundenkonto.
Die Höhe des Service Payback bezieht sich stets auf den anteiligen Rechnungsbetrag des centron Produktes oder Services dessen zugesagte Verfügbarkeit nicht eingehalten wurde.
Im Falle der Ablehnung eines vom Kunden geltend gemachten Service Payback obliegt es dem Kunden, den Verstoß gegen die vereinbarte Verfügbarkeit eines centron Produktes oder Services darzulegen.
Gutgeschriebenes Service Payback wird mit Vergütungsansprüchen für die Erbringung von centron Produkten oder Services im nachfolgenden Abrechnungszeitraum verrechnet, sodass sich das zu zahlende Entgelt des Kunden entsprechend mindert.
Eine Auszahlung oder anderweitige Erstattung des gutgeschriebenen Service Paybacks ist ausgeschlossen.
Es gelten folgende Service Paybacks, sofern nicht im Leistungsschein des centron Produktes oder Services eine abweichende Regelung getroffen wurde:
| Verfügbarkeit (Monat) | Service Payback |
|---|---|
| < 99,9% (99,5% für nicht redundant ausgelegte Centron Produkte und Services) | 5% |
| < 99,0% | 10% |
| < 98,5% | 25% |
| < 95,0% | 50% |
centron stellt Kunden regelmäßig Informationen über Störungen („Incidents“) über die centron Status-Website (status.centron.de) zur Verfügung. Bei Sicherheitsvorfällen („Security Incidents“) werden die Kunden direkt informiert. centron empfiehlt den Kunden, sich kontinuierlich über den Status von Incidents & Security Incidents auf der centron Status-Website zu informieren.
Für weitergehende Analysen durch den Kunden stellt centron keine Daten zur Verfügung, die Rückschlüsse auf die Sicherheitsarchitektur, Infrastruktur oder andere Kunden der centron zulassen könnten.
Für centron Produkte und Services, die durch centron bereitgestellt und durch den Kunden, der die centron Produkte und Services bezieht, genutzt werden, können durch centron Maßnahmen im eigenen Ermessen ergriffen werden, um Schwachstellen sowohl im Verantwortungsbereich von centron, als auch im Verantwortungsbereich des Kunden frühzeitig aufzudecken. Im Verantwortungsbereich des Kunden liegen dabei insbesondere sämtliche Hardware, Applikationen und Software Dritter, die nicht durch centron bereitgestellt werden („Verantwortungsbereich des Kunden“).
Werden Security Incidents im Verantwortungsbereich des Kunden durch centron oder externe Dienstleister von centron erkannt, wird der Kunde über diese informiert. Je nach Schweregrad des Security Incident ist der Kunde verpflichtet, für seinen Verantwortungsbereich zeitnah geeignete Maßnahmen zur Vermeidung des Security Incident zu ergreifen (z.B. durch das Patchen einer betroffenen Anwendung). Wird der Verantwortungsbereich des Kunden beispielsweise nicht mit den neuesten Patches oder Workarounds abgesichert, beherbergt der Verantwortungsbereich Sicherheitsrisiken für centron oder den Kunden selbst, oder wird die Qualität der centron Produkte und Services durch ein Security Incident im Verantwortungsbereich des Kunden negativ beeinflusst oder gefährdet, behält sich centron entsprechende Gegenmaßnahmen gem. Ziff. 3.4 vor.
3.3 Datenerhebung für Analysemöglichkeiten durch centron
Zur Erkennung möglicher Security Incidents im Verantwortungsbereich des Kunden können Log-Daten der Kundensysteme oder Perimeter (bspw. Firewalls, Switches, Router und andere) regelbasiert nach Anomalien und potenziellen Security Incidents ausgewertet werden. Auch können entsprechende Schwachstellen-Scans (pro- und reaktiv) für im Internet verfügbare Systeme durchgeführt werden.
3.4 Mögliche Gegenmaßnahmen bei Security Incidents
Zum Schutz des Kunden sowie der centron Produkte und Services, behält sich centron vor, bei Verdachtsfällen oder nachgewiesenen Security Incidents und entsprechendem Schweregrad entsprechende Maßnahmen ohne vorherige Ankündigung oder Rücksprache mit dem Kunden zu ergreifen („Gegenmaßnahmen“). Selbstverständlich erfolgt hierzu spätestens im Nachgang eine separate Information Kunden. Zu den Gegenmaßnahmen gehören insbesondere:
Betroffene Systeme und centron Produkte und Services vom Netz zu trennen, herunterzufahren oder zu pausieren, um Schaden an Systemen und centron Produkten und Services zu vermeiden.
Forensische Analyse möglicher betroffener Systeme und centron Produkten und Services (insbesondere, um dadurch Erkenntnisse für die Strafverfolgung, die Kritikalitäts- oder Schadensbewertung zu gewinnen).
Andere Aktivitäten zur Vermeidung oder Reduktion von Beeinträchtigungen anderer Kunden-Systeme der centron Produkte und Services oder externen Systemen.
Über vorgenommene technische Änderungen, die zur Lösung von Security Incidents aus der Sicht von centron erforderlich waren und umgesetzt wurden, wird der Kunde zeitnah informiert. Sollte der Kunde diesen technischen Änderungen nicht innerhalb eines Zeitraums von 14 Kalendertagen beginnend ab Zugang der Information beim Kunden begründet widersprechen, so gelten diese technischen Änderungen als vom Kunden akzeptiert.
Ein Widerspruchsrecht des Kunden liegt ausschließlich dann vor, wenn sich der Leistungsumfang des centron Produktes oder Services nach der vorgenommenen technischen Änderung nicht nur unwesentlich verschlechtert hat oder die Nutzung des Centron oder die Zugriffsmöglichkeit auf das centron Produkt oder Service durch den Kunden aufgrund der vorgenommenen technischen Änderung nicht mehr vereinbarungsgemäß möglich ist.
Im Falle eines wirksamen Widerspruchs räumt der Kunde centron die Möglichkeit zur Nachbesserung ein. Im Rahmen der Nachbesserung wird centron wirtschaftlich angemessene Maßnahmen ergreifen, eine kundenverträglichere Lösung im Hinblick auf die Behebung des Security Incidents zu erreichen. Falls centron die Nachbesserung begründet verweigert (z.B. aufgrund technischer Undurchführbarkeit, Fortbestehens des Security Incidents oder wirtschaftlicher Unangemessenheit) oder der Widerspruchsgrund des Kunden nach der Nachbesserung weiterhin besteht, so wird centron das betroffene centron Produkt oder Service mit den vorgenommen technischen Änderungen weiterhin erbringen und dem Kunden steht das Recht der außerordentlichen Kündigung des betroffenen abonnierten centron Produkte oder Services mit sofortiger Wirkung zu.
Ob Einkauf, Rechtsabteilung oder Datenschutz: Bei Fragen zu einzelnen Regelungen, Rahmenverträgen oder zum Abschluss des AVV ist unser Team direkt erreichbar – ohne Umwege.
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