CLOUD-INFRASTRUKTUR FÜR TELEMEDIZIN | ISO 27001 AUF BASIS VON IT-GRUNDSCHUTZ

Hosting für Telemedizin – Videosprechstunde, Telekonsil und Telemonitoring

Zertifizierter Betrieb in Deutschland: ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz, Standorte Hallstadt, Nürnberg und Frankfurt am Main
Nachweise für Ihre Zertifizierung: AVV, TOM-Dokumentation und Zertifikate mit Geltungsbereich im Trust Center
Bandbreite und Latenz für Echtzeitvideo: Ressourcen für parallele Sitzungen einzeln erweiterbar
Persönlicher 24/7 Service: Ansprechpartner, die Ihre Umgebung kennen

Das Icon symbolisiert centrons Eignung als Telemedizin Cloud-Hoster

Telemedizin ist ein Echtzeitdienst mit Nachweispflicht

Telemedizin bezeichnet die medizinische Versorgung über räumliche Distanz mithilfe digitaler Kommunikation. Für die Infrastruktur bedeutet das eine Kombination, die sonst selten zusammenfällt: Echtzeitanforderungen wie bei einem Videodienst, Datenschutzanforderungen wie bei einer Patientenakte und eine Nachweisführung, die im Vertriebsgespräch mit jeder Praxis abgefragt wird.

Diese Seite richtet sich an Anbieter telemedizinischer Plattformen und Dienste, nicht an Praxen, die eine Videosprechstunde einführen möchten. centron liefert die Infrastruktur, auf der Ihr Dienst läuft, die Zertifizierung des Dienstes selbst führen Sie. Geht es allgemeiner um den Betrieb medizinischer Anwendungen, führt Cloud im Gesundheitswesen weiter.

Drei Anwendungsfälle, drei Lastprofile

Die drei verbreiteten Formen der Telemedizin stellen sehr unterschiedliche Anforderungen. Wer sie auf derselben Dimensionierung betreibt, zahlt entweder für Leerlauf oder erlebt Aussetzer zur Spitzenzeit.

Videosprechstunde

Kurze, planbare Sitzungen mit klaren Spitzen am Vormittag und frühen Abend. Entscheidend sind Bandbreite, Latenz und die Zahl gleichzeitiger Verbindungen, nicht das gespeicherte Datenvolumen. Für die vertragsärztliche Versorgung gilt zusätzlich: Der Videodienst selbst muss zertifiziert sein.

Telekonsil

Fachliche Zweitmeinung zwischen Behandelnden, häufig mit Bildmaterial aus Radiologie oder Pathologie. Hier zählt der Transfer großer Dateien und deren revisionssichere Ablage. Latenz ist zweitrangig, Speicher und Nachvollziehbarkeit sind es nicht.

Telemonitoring und Remote Care

Dauerhafte Messwerte aus Geräten beim Patienten, rund um die Uhr, in kleinen Paketen. Das Profil entspricht einer Zeitreihenanwendung: konstanter Schreibzugriff, wachsende Historie, Auswertung im Hintergrund und Alarmierung bei Grenzwertverletzung.

Was die Infrastruktur dafür leisten muss

Echtzeitvideo braucht Kopffreiheit

Ein Videodienst wird nicht an der mittleren Auslastung gemessen, sondern an der Sitzung, die abbricht. Maßgeblich sind die Spitzenzeiten: gleichzeitige Verbindungen, Uplink-Bandbreite und stabile Laufzeiten. Rechenleistung und Netzanbindung lassen sich getrennt erweitern, sodass Sie nicht die ganze Umgebung vergrößern müssen, um mehr parallele Sprechstunden zu bedienen.

Messdaten wachsen, Videodaten nicht

Telemonitoring erzeugt dauerhaft kleine Datenmengen, die über Jahre zusammenkommen. Für die laufenden Werte eignet sich Blockspeicher an der Datenbank, für die Historie S3 Object Storage, der unabhängig von der Rechenleistung skaliert. Damit trennen Sie die Kosten für Speicher von denen für Betrieb.

Verbindung zu Geräten und Praxissystemen

Geräte beim Patienten, Praxisverwaltungssysteme und Ihre Plattform müssen abgesichert zusammenfinden. Die Netztrennung erfolgt über eine Virtual Private Cloud, der Perimeterschutz über eine Managed Firewall. Für den Datenaustausch mit Primärsystemen sind HL7 und FHIR die üblichen Standards.

Verfügbarkeit als Teil des Versorgungsauftrags

Fällt eine Videosprechstunde aus, fällt ein Termin aus. Redundante Auslegung, Monitoring und ein definierter Eskalationsweg sind hier keine Zusatzleistung, sondern Voraussetzung. Auf Wunsch übernimmt centron den Serverbetrieb als Managed Service einschließlich Patching und Überwachung.

Welche Nachweise wer führt

Bei telemedizinischen Diensten liegen die Nachweispflichten auf mehreren Ebenen. Für Ihre Kunden ist entscheidend, dass die Zuordnung klar ist.

Anforderung Wer sie erfüllt Was centron beiträgt
Zertifizierung des Videodienstes für die vertragsärztliche Videosprechstunde nach Anlage 31b BMV-Ä Sie als Anbieter des Videodienstes Betriebsnachweise für Ihre Unterlagen
Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis nach DiGAV, sofern Ihre Anwendung eine DiGA ist Sie als Hersteller AVV, TOM-Dokumentation, Zertifikate mit Geltungsbereich
Konformitätsbewertung nach MDR bei medizinischer Zweckbestimmung Sie mit Ihrer Benannten Stelle Einbindung als Zulieferer in Ihr Lieferantenmanagement
Voraussetzungen für den Cloud-Einsatz nach § 393 SGB V Ihre Kunden prüfen, Sie weisen nach Standort, Niederlassung im Inland, C5-Testat, TOM
Schutz des Patientengeheimnisses nach § 203 StGB Berufsgeheimnisträger, Sie und centron als mitwirkende Personen Verpflichtung der eingesetzten Personen zur Geheimhaltung
Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO Kette von Ihren Kunden über Sie zu centron Auftragsverarbeitungsvertrag als Unterauftragsverarbeiter

Was § 393 SGB V von Ihren Kunden verlangt

Verarbeiten Leistungserbringer Sozial- und Gesundheitsdaten über Cloud-Dienste, müssen sie prüfen, ob der Anbieter die Voraussetzungen des § 393 SGB V erfüllt: Verarbeitung in zulässigen Regionen, Niederlassung im Inland, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen und ein aktuelles C5-Testat. Seit dem 1. Juli 2025 ist dafür ein C5-Typ-2-Testat vorgesehen.

centron verfügt über ein BSI-C5:2020-Typ-1-Testat für die ccloud³ sowie über eine ISO-27001-Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz durch das BSI. Deren Geltungsbereich umfasst den Betrieb von ccloud³ und Managed Cloud an den Standorten Hallstadt, Nürnberg und Frankfurt am Main, mit hohem Schutzbedarf hinsichtlich Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit. Die C5-Typ-2-Testierung ist in Vorbereitung. Nicht umfasst sind Ihre Betriebssysteme, Ihre Anwendung und Ihre Inhalte. Welche weiteren Regelwerke für Einrichtungen des Gesundheitswesens gelten – NIS-2, PDSG und B3S –, behandelt die Seite zur IT-Sicherheit im Gesundheitswesen. Alle Unterlagen finden Sie im Trust Center.

Die Bausteine für Ihre Telemedizin-Plattform

Einzeln buchbar, unabhängig voneinander skalierbar.

ccloud³ Virtual Machines

Signalisierung, Medienserver, Anwendung und Datenbank.

Zum Produkt

Kubernetes

Horizontale Skalierung bei wachsender Sitzungszahl.

Zum Produkt

S3 Object Storage

Archiv für Messreihen, Befunde und Bildmaterial.

Zum Produkt

cBacks Backup

Sicherung mit Aufbewahrung und Wiederherstellungsnachweis.

Zum Produkt

Warum Telemedizin-Anbieter mit centron arbeiten

✔️ Nachweise ohne Nachfragen

Auftragsverarbeitungsvertrag, TOM-Dokumentation und Zertifikate mit ausgewiesenem Geltungsbereich liegen abrufbar bereit. Wenn eine Praxis oder eine Klinik-IT im Auswahlverfahren danach fragt, haben Sie die Antwort sofort.

✔️ Skalierung nach Sitzungszahl

Ihre Last folgt der Sprechstundenzeit, nicht einer Jahresplanung. Ressourcen lassen sich einzeln erweitern, statt die gesamte Umgebung auf die Spitzenlast auszulegen.

✔️ Ansprechpartner statt Ticketsystem

Bei einer Störung während der Sprechstunde zählen Minuten. Sie erreichen rund um die Uhr Menschen, die Ihre Umgebung kennen.

Ihr Lastprofil gemeinsam durchrechnen

Wie viele gleichzeitige Sitzungen Sie erwarten, wie lange Messdaten aufbewahrt werden und welche Nachweise Ihre Zertifizierung verlangt, klären wir vor dem ersten Angebot. Unsere Cloud-Experten gehen das mit Ihnen durch.

Häufig gestellte Fragen zum Hosting für Telemedizin

Telemedizin bezeichnet die medizinische Versorgung über räumliche Distanz mithilfe digitaler Kommunikation. Verbreitete Formen sind die Videosprechstunde zwischen Behandelnden und Patienten, das Telekonsil als fachliche Zweitmeinung zwischen Behandelnden und das Telemonitoring, bei dem Messwerte aus Geräten beim Patienten laufend übertragen werden.

Drei Bausteine greifen zusammen: eine Anwendung, über die sich Beteiligte anmelden und Termine abstimmen, ein Übertragungsweg für Video, Messwerte oder Dateien, und eine Datenhaltung für Dokumentation und Historie. Bei der Videosprechstunde liegt der Aufwand in der Echtzeitübertragung, beim Telemonitoring in der dauerhaften Speicherung und Auswertung.

Für die Nutzung in der vertragsärztlichen Versorgung ja. Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte legt die Anforderungen an Videodienstanbieter fest, deren Erfüllung nachzuweisen ist. Der Nachweis betrifft Ihren Dienst, nicht die Infrastruktur darunter; welche Anforderungen im Einzelnen gelten, klären Sie mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

centron erfüllt die Standort- und Niederlassungsanforderungen, verfügt über ein BSI-C5:2020-Typ-1-Testat für die ccloud³ und über eine ISO-27001-Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz. Die C5-Typ-2-Testierung ist in Vorbereitung. Den aktuellen Stand erhalten Sie über unser Sales-Team.

centron verantwortet Rechenzentrum, Plattform, Netzwerk, Speicher, Monitoring und Backup der Plattform. In Ihrer Verantwortung bleiben Ihre Anwendung, Ihre Betriebssysteme, Ihre fachlichen Prozesse und Ihre Inhalte. Diese Grenze ist im Geltungsbereich unserer ISO-27001-Zertifizierung ausdrücklich festgehalten und damit im Audit belegbar.

Wer Berufsgeheimnisträger bei der Datenverarbeitung unterstützt, ist sonstige mitwirkende Person nach § 203 Abs. 3 StGB; die eingesetzten Personen sind zur Geheimhaltung zu verpflichten. Wie centron das umsetzt, beschreibt unsere Seite zu StGB-203-konformen Cloud-Lösungen.

Das hängt von Auflösung, Codec und Architektur Ihrer Anwendung ab, nicht allein von der Infrastruktur. Sinnvoll ist, das erwartete Maximum an gleichzeitigen Sitzungen zu benennen und die Umgebung darauf zu dimensionieren, mit Reserve für Spitzenzeiten. Wir rechnen das im Vorgespräch mit Ihnen durch.

Ja. Für die laufenden Werte eignet sich Blockspeicher an der Datenbank, für die Historie S3 Object Storage. Beachten Sie dabei die Aufbewahrungsfristen für Behandlungsunterlagen und die Pflicht, die Daten nach Fristablauf zu löschen, auch in den Sicherungskopien – im Einzelnen behandelt das DSGVO-konformes Backup für Patientendaten.

Den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, die Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO sowie die Zertifikate und das C5-Testat mit ausgewiesenem Geltungsbereich. Alles steht im Trust Center zum Download bereit.

Ja. Üblich ist der Start mit einer Entwicklungs- und einer Testumgebung, die Produktivumgebung folgt bei Marktreife oder nach der Zertifizierung. Was das kostet, lässt sich vorab über den Preisrechner abschätzen.