IT-LÖSUNGEN GESUNDHEITSWESEN | HIGH PERFORMANCE | MANAGED HOSTING DEUTSCHLAND

IT Sicherheit im Gesundheitswesen: Maximale Resilienz für Ihren digitalen Klinikbetrieb

Vereinfachen Sie komplexe Prozesse rund um das PDSG und NIS-2 und schonen Sie so die personellen Ressourcen Ihrer internen IT im Gesundheitssektor. Durch die Integration der centron Infrastruktur nutzen Sie unsere bestehenden Compliance-Nachweise direkt für Ihr eigenes Risikomanagement.

Für Sie bedeutet das:

Ausfallsichere IT-Systeme im Gesundheitssektor: Unterbrechungsfreier Klinikbetrieb für KIS und PACS durch redundante Hochverfügbarkeits-Server.
Resiliente Daten: Physische Datenisolierung durch Air-Gap-Backups für einen effektiven Ransomware-Schutz für Gesundheitsdaten.
Digitale Souveränität: Betrieb in unseren Rechenzentren in Hallstadt, Nürnberg und Frankfurt am Main – ohne Datenabfluss in Drittstaaten.
Nachweise für Ihr Audit: ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz, BSI-C5-Testat, TOM und AVV im Trust Center.

Illustration einer sicheren Cloud.

Ein neuer Rollen-Fokus für Ihre IT-Leitung

Die Digitalisierung medizinischer Einrichtungen bietet enorme Chancen, erhöht aber gleichzeitig die Anforderungen an die zugrunde liegende Infrastruktur. Gesetzliche Rahmenbedingungen wie die NIS-2-Richtlinie, das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) und Anforderungen durch das Digitalisierung Krankenhaus Gesetz definieren heute einen Standard, der über herkömmliche Hosting-Lösungen weit hinausgeht. Einen Überblick über die Plattform dahinter gibt die Seite zur Cloud im Gesundheitswesen.

Hochverfügbarkeits Server & Datenintegrität

Während centron die Hochverfügbarkeit der IT im Gesundheitswesen und die Compliance Ihrer Server sicherstellt, gewinnen Sie den Freiraum, um Ihre Einrichtung sicher in die digitale Zukunft zu begleiten. Wir liefern das zertifizierte Fundament für die speziellen Anforderungen der IT Sicherheit im Gesundheitswesen.

Ihre Partnerschaft mit centron: Ein strategischer Hebel für Ihre IT-Abteilung.

Ein professionelles Krankenhaus IT Outsourcing ist hierbei ein strategischer Hebel, um Kapazitäten für wertschöpfende Projekte freizumachen.

Was bedeutet das konkret für Ihren Klinik-Alltag?

Souveränität statt Getriebensein

Während centron die Hochverfügbarkeit und Compliance im Hintergrund gewährleistet, leitet Ihre IT-Abteilung die digitalen Innovationsprojekte der Klinik.

Fachliche Autorität beim Vorstand

Mit den Zertifikaten von centron im Rücken kommunizieren Sie gegenüber der Geschäftsführung auf einem völlig neuen Sicherheitsniveau. Sie machen unsere Standards zu Ihren eigenen.

Effizienz durch Spezialisierung

Ihr Team wird von nächtlichen Wartungsarbeiten und Routineprüfungen entlastet. Diese Aufgaben übernimmt centron, damit Ihre Experten den Kopf frei haben für die Architektur der digitalen Prozesse.

Regulatorischer Rahmen & Cybersecurity im Gesundheitswesen: NIS-2, PDSG und B3S sicher umsetzen

Die kritische Infrastruktur der IT in Krankenhäusern steht unter besonderer Beobachtung der Aufsichtsbehörden. Neben der DSGVO ist § 393 SGB V die zentrale Erlaubnisnorm für den Cloud-Einsatz. Daneben sind fünf weitere regulatorische Säulen für eine sichere IT-Strategie entscheidend:

↓ Warum centron?

NIS-2 und das novellierte BSI-Gesetz

Das NIS-2-Umsetzungsgesetz ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten, die Registrierungsfrist beim BSI lief am 6. März 2026 ab. Betroffene Einrichtungen setzen die Risikomanagement-Maßnahmen nach § 30 BSIG um und melden erhebliche Sicherheitsvorfälle binnen 24 Stunden. Erfasst sind Kliniken und MVZ ab 50 Beschäftigten oder 10 Millionen Euro Umsatz, Krankenhäuser ab 30.000 vollstationären Fällen zusätzlich als kritische Anlage. Die Geschäftsleitung haftet persönlich.

PDSG (Patientendaten-Schutzgesetz)

Regelt den Schutz von Gesundheitsdaten in der Telematikinfrastruktur und bildet die Grundlage für den Umgang mit der elektronischen Patientenakte (ePA). Für Praxen konkretisiert § 75b SGB V die IT-Sicherheitsanforderungen; die Weiterentwicklung der ePA erfolgt seit 2024 über das Digital-Gesetz.

B3S Krankenhaus

Der branchenspezifische Sicherheitsstandard konkretisiert den Stand der Technik für Krankenhäuser. Für Häuser ab 30.000 vollstationären Fällen im Jahr ist er der übliche Weg, die Anforderungen des BSI-Gesetzes gegenüber der Aufsicht nachzuweisen. Für die darin geforderte Notfallvorsorge ist der Standard nach BSI 200-4 der Bezugsrahmen.

DiGAV (Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung)

Regelt die Anforderungen an „Apps auf Rezept“. Den Nachweis gegenüber dem BfArM führt der Hersteller der Anwendung, nicht der Infrastrukturanbieter. centron liefert dafür die Grundlage: eine zertifizierte Plattform, die TOM-Dokumentation und den Auftragsverarbeitungsvertrag.

Krankenhauszukunftsfonds und Transformationsfonds

Die Antragstellung für den Krankenhauszukunftsfonds endete 2021, die Umsetzung bewilligter Vorhaben läuft aus; seit 2026 tritt der Krankenhaustransformationsfonds an seine Stelle. Für beide gilt dieselbe Voraussetzung: Die geförderte Digitalisierung braucht eine Infrastruktur, die den IT-Sicherheitsanforderungen standhält.

Ausfallsichere IT-Systeme im Gesundheitssektor

Echte IT Sicherheit im Gesundheitswesen ist für uns kein statischer Zustand, sondern die Fähigkeit zur Resilienz – also Systeme im Ernstfall kurzfristig wiederherzustellen und die verlässliche Verfügbarkeit von Daten zu gewährleisten.

Patientensicherheit beginnt bei der Datenverfügbarkeit

Unsere Infrastruktur ist darauf ausgelegt, die Handlungsfähigkeit Ihrer Einrichtung auch unter Extrembedingungen zu garantieren – damit Sie sich auf die Versorgung Ihrer Patienten konzentrieren können.

1. Die letzte Verteidigungslinie: Air-Gap-Backups

Um Ransomware-Angriffen den Boden zu entziehen, setzen wir auf das Air-Gap-Prinzip. Durch die physische Trennung Ihrer Backup-Daten vom restlichen Netzwerk bleiben Ihre kritischen Kopien selbst bei einer Kompromittierung des Live-Systems unberührt. Dies ist der Anker unserer Wiederherstellungsstrategie. Welche Aufbewahrungsfristen und Löschpflichten für Patientendaten dabei gelten, behandelt unsere Seite DSGVO-konformes Backup für Patientendaten.

2. Souveränität durch Standort: zertifizierter Betrieb in Deutschland

Resilienz hat auch eine rechtliche Komponente. Der Betrieb erfolgt in unseren Rechenzentren in Hallstadt, Nürnberg und Frankfurt am Main, die zusammen mit ccloud³ und Managed Cloud im Geltungsbereich unserer ISO-27001-Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz liegen. Für diesen Informationsverbund gilt ein hoher Schutzbedarf hinsichtlich Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit. Damit unterliegen Ihre Daten deutschem Recht, und Sie können den Geltungsbereich im Audit belegen statt ihn behaupten zu müssen.

3. Reaktionsfähigkeit als Standard

Technologische Tiefe bedeutet für uns, dass wir nicht nur speichern, sondern im Ernstfall sofort handlungsfähig sind. Durch optimierte Disaster-Recovery-Prozesse reduzieren wir Ausfallzeiten deutlich und machen aus starren IT-Strukturen ein belastbares Zusammenspiel aus Sicherung, Wiederanlauf und Überwachung.

Warum spezialisierte Partnerschaften Ihre IT stärken

Fokus-Thema centron Experten-Partnerschaft Standard-Hosting
Rechtlicher Rahmen Spezialisierung auf PDSG & NIS-2 Allgemeine SLAs
Support-Level Direkter Zugang zu Level-3-Technikern Anonymes Ticket-System
Audit-Support Vollständige Dokumentation im Trust Center Eigenrecherche notwendig
Strategische Rolle Fokus auf Gestaltung (Innovation) Fokus auf Erhalt (Wartung)

Vertrauen durch Transparenz im centron trust-center

Wir wissen, dass Sie für Audits belastbare Fakten benötigen. In unserem Trust Center stellen wir Ihnen alle notwendigen Nachweise, Zertifikate und Beschreibungen der technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOMs) direkt zur Verfügung. Das reduziert Ihren Dokumentationsaufwand bei Prüfungen durch das BSI oder Datenschutzbeauftragte erheblich.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Präventiver Schutz

Automatisches Patch-Management der Basis-Systeme durch unsere Experten.

Skalierbarkeit

Flexible Ressourcen für neue digitale Pflegeanwendungen ohne Hardware-Vorlaufzeit.

Experten-Know-how

Wir unterstützen fachlich bei der Migration komplexer Datenbanken (KIS/PACS).

Was § 393 SGB V von Ihnen verlangt

Wenn Sie als Leistungserbringer Gesundheitsdaten über Cloud-Dienste verarbeiten, müssen Sie prüfen, ob Ihr Anbieter die Anforderungen des § 393 SGB V erfüllt. Verlangt werden die Verarbeitung in zulässigen Regionen, eine Niederlassung im Inland, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen sowie ein aktuelles C5-Testat. Seit dem 1. Juli 2025 ist dafür ein C5-Typ-2-Testat vorgesehen.

centron verfügt über ein BSI-C5:2020-Typ-1-Testat für die ccloud³ sowie über eine ISO-27001-Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz durch das BSI. Deren Geltungsbereich umfasst den Betrieb von ccloud³ und Managed Cloud an den Standorten Hallstadt, Nürnberg und Frankfurt am Main, mit hohem Schutzbedarf hinsichtlich Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit. Die C5-Typ-2-Testierung ist in Vorbereitung.

Nicht umfasst sind die von Ihnen betriebenen Betriebssysteme und Anwendungen sowie Ihre Inhalte und Nutzdaten. Diese Ebenen verantworten Sie, unterstützt durch unsere Managed Services. Zertifikate, die technisch-organisatorischen Maßnahmen und den Auftragsverarbeitungsvertrag finden Sie im Trust Center.

Gemeinsam die digitale Patientenversorgung absichern: Managed Hosting für anspruchsvolle Gesundheits-IT

Schaffen Sie in Ihrer Einrichtung den nötigen Freiraum für die digitale Transformation und neue Versorgungsmodelle, indem Sie den hochverfügbaren Betrieb Ihrer Basis-Infrastruktur in unsere Expertenhand legen. Wir verstehen, dass hinter jedem Datenpunkt ein Patient steht – deshalb bieten wir mehr als nur Rechenleistung.

  • Auf Augenhöhe: Wir analysieren Ihre spezifischen Anforderungen an PDSG und NIS-2.
  • Sektoren-Expertise: Infrastruktur-Lösungen, die den Klinikbetrieb wirklich verstehen.
  • centron – Ihr Partner für sichere IT-Infrastruktur im Gesundheitswesen. Zertifizierter Betrieb an drei Standorten in Deutschland, Nachweise offen im Trust Center.

FAQ: IT Sicherheit im Gesundheitswesen

Unser Solution-Team arbeitet Hand in Hand mit Ihrer IT. Wir führen die Migration nach einem detaillierten Projektplan durch, um Ausfallzeiten zu vermeiden und die Integrität Ihrer Datenbanken zu wahren.

Wir liefern die technischen und organisatorischen Maßnahmen auf Infrastruktur-Ebene und dokumentieren sie nach Art. 32 DSGVO. Da unser Informationssicherheits-Managementsystem nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz zertifiziert ist, können Sie diese Nachweise in Ihr eigenes Risikomanagement übernehmen. Die Bewertung Ihrer Anwendungen und Prozesse bleibt bei Ihnen.

Ja. Bei centron haben Sie direkten Zugriff auf kompetente Ansprechpartner (Level-3), die Ihre Infrastruktur-Umgebung genau kennen und Sie auf Augenhöhe beraten.

Ja. Hersteller von Digitalen Gesundheitsanwendungen betreiben ihre Lösung auf unserer zertifizierten Plattform. Den Nachweis gegenüber dem BfArM führt der Hersteller selbst; wir liefern dafür die Zertifikate mit Geltungsbereich, die TOM-Dokumentation und den Auftragsverarbeitungsvertrag. Welche Nachweise Ihre Anwendung im Einzelnen benötigt, hängt von ihrem Schutzbedarf ab.

§ 393 SGB V verlangt die Verarbeitung in zulässigen Regionen, eine Niederlassung im Inland, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen und ein aktuelles C5-Testat. centron erfüllt die Standort- und Niederlassungsanforderungen, verfügt über ein BSI-C5:2020-Typ-1-Testat für die ccloud³ und über eine ISO-27001-Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz. Die C5-Typ-2-Testierung ist in Vorbereitung. Den aktuellen Stand und die Unterlagen erhalten Sie über unser Sales-Team.

centron verantwortet Plattform und Betrieb: Rechenzentren, Virtualisierung, Netzwerk, Monitoring, Logging, Backup der Plattform sowie Incident-, Change-, Notfall- und Dienstleistermanagement. In Ihrer Verantwortung bleiben Ihre Betriebssysteme, Ihre Anwendungen, Ihre fachlichen Prozesse und Ihre Inhalte, also auch die Patientendaten selbst. Diese Grenze ist im Geltungsbereich unserer ISO-27001-Zertifizierung ausdrücklich festgehalten und damit im Audit belegbar.

Ein IT-Dienstleister, der Berufsgeheimnisträger bei der Datenverarbeitung unterstützt, ist sonstige mitwirkende Person nach § 203 Abs. 3 StGB. Die dabei eingesetzten Personen sind zur Geheimhaltung zu verpflichten. Wie centron das umsetzt, beschreibt unsere Seite zu StGB-203-konformen Cloud-Lösungen.

Den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, die Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO sowie die Zertifikate und das C5-Testat einschließlich Geltungsbereich. Alle Dokumente stehen im Trust Center zum Download bereit.