Telemedizin: echtzeitfähig und nachweisbar
Videosprechstunde, Telekonsil und Telemonitoring stellen drei sehr verschiedene Anforderungen – auf einer Infrastruktur, die alle drei trägt: Echtzeit wie ein Videodienst, Datenschutz wie eine Patientenakte, Nachweise für jedes Vertriebsgespräch.
- Zertifizierter Betrieb – in Deutschland: Hallstadt, Nürnberg und Frankfurt am Main.
- Nachweise für Ihre Zertifizierung – AVV, TOMs und Zertifikate mit Geltungsbereich.
- Echtzeitfähig – Bandbreite und Latenz für parallele Videositzungen, einzeln erweiterbar.
- Persönlicher 24/7 Service – Ansprechpartner, die Ihre Umgebung kennen.
Was Telemedizin von der Infrastruktur verlangt
Diese Seite richtet sich an Anbieter telemedizinischer Plattformen und Dienste – nicht an Praxen, die eine Videosprechstunde einführen möchten.
Kopffreiheit für Echtzeitvideo
Videosprechstunden vertragen keine Engpässe. Dimensionierung mit Reserve statt am Limit – Lastspitzen zur Sprechstundenzeit sind der Normalfall, nicht die Ausnahme.
Wachsende Messdaten im Griff
Telemonitoring erzeugt kontinuierlich Datenpunkte über Jahre. S3 Object Storage skaliert mit, ohne dass Sie Volumen vorab buchen müssen.
Nachweise für Ihre Zertifizierung
AVV, TOM-Dokumentation und Zertifikate mit Geltungsbereich im Trust Center: ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz (BSI-Zertifikat BSI-IGZ-0773) und BSI C5:2020 Typ 1.
Ansprechpartner mit Fachkenntnis
Feste Kontakte, die Rückfragen aus Ihrem Zertifizierungsverfahren beantworten – ohne Ticketsystem und Zeitzonenversatz.
Drei Anwendungsfälle, drei Lastprofile
Telemedizin ist kein einzelner Anwendungsfall, sondern drei sehr verschiedene – jede Plattform bedient mindestens einen davon.
Videosprechstunde
Kurze, planbare Sitzungen mit klaren Spitzen am Vormittag und frühen Abend. Entscheidend sind Bandbreite, Latenz und die Zahl gleichzeitiger Verbindungen, nicht das gespeicherte Datenvolumen. Für die vertragsärztliche Versorgung gilt zusätzlich: Der Videodienst selbst muss zertifiziert sein.
Telekonsil
Fachliche Zweitmeinung zwischen Behandelnden, häufig mit Bildmaterial aus Radiologie oder Pathologie. Hier zählt der Transfer großer Dateien und deren revisionssichere Ablage. Latenz ist zweitrangig, Speicher und Nachvollziehbarkeit sind es nicht.
Telemonitoring und Remote Care
Dauerhafte Messwerte aus Geräten beim Patienten, rund um die Uhr, in kleinen Paketen. Das Profil entspricht einer Zeitreihenanwendung: konstanter Schreibzugriff, wachsende Historie, Auswertung im Hintergrund und Alarmierung bei Grenzwertverletzung.
Drei Anwendungsfälle, drei Lastprofile
Die Videosprechstunde belastet vor allem Netzwerk und CPU zu klar umrissenen Zeiten. Telekonsile bewegen große Bilddaten, aber unregelmäßig. Telemonitoring erzeugt dagegen kleine Datenpunkte – dauerhaft und über Jahre wachsend. Wer alle drei Fälle bedient, braucht Rechenleistung mit Reserve und Speicher, der mitwächst, ohne dass Volumen vorab gebucht wird. Genau diese Kombination bildet centron mit ccloud³ und S3 Object Storage ab.
- Videosprechstunde – Bandbreite und niedrige Latenz
- Telekonsil – Befunde und Bilddaten sicher übertragen
- Telemonitoring – Messdaten dauerhaft und wachsend
- Deutschland – Verarbeitung ohne Drittlandübermittlung
Welche Nachweise wer führt
Telemedizin ist ein Echtzeitdienst mit Nachweispflicht: Jede Zeile dieser Tabelle wird im Vertriebsgespräch mit Praxen und Kliniken abgefragt. Den Rahmen für NIS-2, PDSG und B3S dahinter beschreibt IT-Sicherheit im Gesundheitswesen.
| Anforderung | Wer sie erfüllt | Was centron beiträgt |
|---|---|---|
| Zertifizierung des Videodienstes für die vertragsärztliche Videosprechstunde nach Anlage 31b BMV-Ä | Sie als Anbieter des Videodienstes | Betriebsnachweise für Ihre Unterlagen |
| Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis nach DiGAV, sofern Ihre Anwendung eine DiGA ist | Sie als Hersteller | AVV, TOM-Dokumentation, Zertifikate mit Geltungsbereich |
| Konformitätsbewertung nach MDR bei medizinischer Zweckbestimmung | Sie mit Ihrer Benannten Stelle | Einbindung als Zulieferer in Ihr Lieferantenmanagement |
| Voraussetzungen für den Cloud-Einsatz nach § 393 SGB V | Ihre Kunden prüfen, Sie weisen nach | Standort, Niederlassung im Inland, C5-Testat, TOM |
| Schutz des Patientengeheimnisses nach § 203 StGB | Berufsgeheimnisträger, Sie und centron als mitwirkende Personen | Verpflichtung der eingesetzten Personen zur Geheimhaltung |
| Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO | Kette von Ihren Kunden über Sie zu centron | Auftragsverarbeitungsvertrag als Unterauftragsverarbeiter |
Die passenden centron Produkte
Mit diesen Bausteinen setzen Kliniken und medizinische Einrichtungen IT-Sicherheit typischerweise um – kombinierbar und jederzeit erweiterbar.
- Skalierung nach Bedarf
- Deutsche Rechenzentren
- In Sekunden bereitgestellt
- 0,02 € pro GB und Monat
- Externer Traffic kostenlos
- Object Lock verfügbar
- Feste Monatstarife
- Standard-Control-Plane kostenlos
- AutoScaler & Traffic inklusive
Welche Infrastruktur braucht Telemedizin?
Telemedizin braucht Infrastruktur, die Echtzeitanforderungen und wachsende Datenmengen gleichzeitig bedient: Rechenleistung mit Reserve für Videosprechstunden, Speicher, der mit Messdaten mitwächst, und Nachweise für die eigene Zertifizierung. Tragender Baustein sind ccloud³ Virtual Machines ab 3,11 € pro Monat, ergänzt durch S3 Object Storage für Messdaten und Managed Kubernetes für skalierende Dienste. Die Infrastruktur läuft in eigenen deutschen Rechenzentren, ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz zertifiziert (BSI-Zertifikat BSI-IGZ-0773) und mit uneingeschränktem BSI C5:2020 Typ 1-Testat. Neue Konten erhalten 200 € Startguthaben.
| Baustein | Preis |
|---|---|
| ccloud³ | ab 3,11 € / Monat |
| S3 Object Storage | ab 5,00 € / Monat |
| Managed Kubernetes | ab 29,99 € / Monat |
Häufige Fragen
Was ist Telemedizin?
Wie funktioniert Telemedizin technisch?
Braucht mein Videodienst eine Zertifizierung?
Übernimmt centron die Zertifizierung meines Telemedizin-Dienstes?
Erfüllt centron die Anforderungen des § 393 SGB V?
Reicht die Leistung für Videosprechstunden zur Stoßzeit?
Wie viele gleichzeitige Videosprechstunden sind möglich?
Können Messdaten aus Telemonitoring dauerhaft aufbewahrt werden?
Wofür ist centron verantwortlich und wofür bleiben wir es?
Wie wird das Patientengeheimnis nach § 203 StGB gewahrt?
Welche Unterlagen erhalte ich für Zertifizierung und Audit?
Kann ich mit einer kleinen Umgebung starten?
Wo werden Gesundheitsdaten verarbeitet?
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Welche Infrastruktur braucht Telemedizin?
Telemedizin verbindet Echtzeitanforderungen mit Nachweispflichten: Die Videosprechstunde braucht Bandbreite und niedrige Latenz, Telemonitoring dagegen wachsende Datenmengen über lange Zeiträume. centron liefert die Infrastruktur für beides aus deutschen Rechenzentren – mit ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz, uneingeschränktem BSI C5:2020 Typ 1-Testat und Nachweisen, die Anbieter für ihre eigene Zertifizierung brauchen. Die Zertifizierung des Dienstes selbst bleibt beim Anbieter.