Branchen & Sektoren – Infrastruktur für Telemedizin-Anbieter · ISO 27001 & BSI C5

Telemedizin: echtzeitfähig und nachweisbar

Videosprechstunde, Telekonsil und Telemonitoring stellen drei sehr verschiedene Anforderungen – auf einer Infrastruktur, die alle drei trägt: Echtzeit wie ein Videodienst, Datenschutz wie eine Patientenakte, Nachweise für jedes Vertriebsgespräch.

centron Console · Telemedizin-Plattform
eu-de · Rechenzentrum Hallstadt
Sitzungen
128 parallel
Latenz
stabil
Messdaten
S3 wächst mit
VID Videosprechstunde · Lastspitze 9 Uhr
● Skaliert
KON Telekonsil · Bilddaten revisionssicher
● Abgelegt
MON Telemonitoring · Zeitreihen-Ingest
● Läuft
DOC AVV & TOMs · Trust Center
● Bereit
Kapazität erweitertSprechstunden-Fenster · automatisch
  • Zertifizierter Betrieb – in Deutschland: Hallstadt, Nürnberg und Frankfurt am Main.
  • Nachweise für Ihre Zertifizierung – AVV, TOMs und Zertifikate mit Geltungsbereich.
  • Echtzeitfähig – Bandbreite und Latenz für parallele Videositzungen, einzeln erweiterbar.
  • Persönlicher 24/7 Service – Ansprechpartner, die Ihre Umgebung kennen.
Warum centron

Was Telemedizin von der Infrastruktur verlangt

Diese Seite richtet sich an Anbieter telemedizinischer Plattformen und Dienste – nicht an Praxen, die eine Videosprechstunde einführen möchten.

Kopffreiheit für Echtzeitvideo

Videosprechstunden vertragen keine Engpässe. Dimensionierung mit Reserve statt am Limit – Lastspitzen zur Sprechstundenzeit sind der Normalfall, nicht die Ausnahme.

Wachsende Messdaten im Griff

Telemonitoring erzeugt kontinuierlich Datenpunkte über Jahre. S3 Object Storage skaliert mit, ohne dass Sie Volumen vorab buchen müssen.

Nachweise für Ihre Zertifizierung

AVV, TOM-Dokumentation und Zertifikate mit Geltungsbereich im Trust Center: ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz (BSI-Zertifikat BSI-IGZ-0773) und BSI C5:2020 Typ 1.

Ansprechpartner mit Fachkenntnis

Feste Kontakte, die Rückfragen aus Ihrem Zertifizierungsverfahren beantworten – ohne Ticketsystem und Zeitzonenversatz.

Anwendungsfälle

Drei Anwendungsfälle, drei Lastprofile

Telemedizin ist kein einzelner Anwendungsfall, sondern drei sehr verschiedene – jede Plattform bedient mindestens einen davon.

Videosprechstunde

Kurze, planbare Sitzungen mit klaren Spitzen am Vormittag und frühen Abend. Entscheidend sind Bandbreite, Latenz und die Zahl gleichzeitiger Verbindungen, nicht das gespeicherte Datenvolumen. Für die vertragsärztliche Versorgung gilt zusätzlich: Der Videodienst selbst muss zertifiziert sein.

Telekonsil

Fachliche Zweitmeinung zwischen Behandelnden, häufig mit Bildmaterial aus Radiologie oder Pathologie. Hier zählt der Transfer großer Dateien und deren revisionssichere Ablage. Latenz ist zweitrangig, Speicher und Nachvollziehbarkeit sind es nicht.

Telemonitoring und Remote Care

Dauerhafte Messwerte aus Geräten beim Patienten, rund um die Uhr, in kleinen Paketen. Das Profil entspricht einer Zeitreihenanwendung: konstanter Schreibzugriff, wachsende Historie, Auswertung im Hintergrund und Alarmierung bei Grenzwertverletzung.

Von der Risikoanalyse zum Betrieb

Drei Anwendungsfälle, drei Lastprofile

Die Videosprechstunde belastet vor allem Netzwerk und CPU zu klar umrissenen Zeiten. Telekonsile bewegen große Bilddaten, aber unregelmäßig. Telemonitoring erzeugt dagegen kleine Datenpunkte – dauerhaft und über Jahre wachsend. Wer alle drei Fälle bedient, braucht Rechenleistung mit Reserve und Speicher, der mitwächst, ohne dass Volumen vorab gebucht wird. Genau diese Kombination bildet centron mit ccloud³ und S3 Object Storage ab.

Made in GermanyUnternehmen · Rechenzentren · Support
Nachweise im Trust Center ansehen
  • Videosprechstunde – Bandbreite und niedrige Latenz
  • Telekonsil – Befunde und Bilddaten sicher übertragen
  • Telemonitoring – Messdaten dauerhaft und wachsend
  • Deutschland – Verarbeitung ohne Drittlandübermittlung
Regulatorik

Welche Nachweise wer führt

Telemedizin ist ein Echtzeitdienst mit Nachweispflicht: Jede Zeile dieser Tabelle wird im Vertriebsgespräch mit Praxen und Kliniken abgefragt. Den Rahmen für NIS-2, PDSG und B3S dahinter beschreibt IT-Sicherheit im Gesundheitswesen.

Anforderungen und Zuständigkeiten
AnforderungWer sie erfülltWas centron beiträgt
Zertifizierung des Videodienstes für die vertragsärztliche Videosprechstunde nach Anlage 31b BMV-ÄSie als Anbieter des VideodienstesBetriebsnachweise für Ihre Unterlagen
Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis nach DiGAV, sofern Ihre Anwendung eine DiGA istSie als HerstellerAVV, TOM-Dokumentation, Zertifikate mit Geltungsbereich
Konformitätsbewertung nach MDR bei medizinischer ZweckbestimmungSie mit Ihrer Benannten StelleEinbindung als Zulieferer in Ihr Lieferantenmanagement
Voraussetzungen für den Cloud-Einsatz nach § 393 SGB VIhre Kunden prüfen, Sie weisen nachStandort, Niederlassung im Inland, C5-Testat, TOM
Schutz des Patientengeheimnisses nach § 203 StGBBerufsgeheimnisträger, Sie und centron als mitwirkende PersonenVerpflichtung der eingesetzten Personen zur Geheimhaltung
Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVOKette von Ihren Kunden über Sie zu centronAuftragsverarbeitungsvertrag als Unterauftragsverarbeiter
Empfohlene Bausteine

Die passenden centron Produkte

Mit diesen Bausteinen setzen Kliniken und medizinische Einrichtungen IT-Sicherheit typischerweise um – kombinierbar und jederzeit erweiterbar.

ccloud³
Ab
3,11 € / Monat
Stundengenau
  • Skalierung nach Bedarf
  • Deutsche Rechenzentren
  • In Sekunden bereitgestellt
S3 Object Storage
Ab
5,00 € / Monat
Wächst mit
  • 0,02 € pro GB und Monat
  • Externer Traffic kostenlos
  • Object Lock verfügbar
Managed Kubernetes
Ab
29,99 € / Monat
Für skalierende Dienste
  • Feste Monatstarife
  • Standard-Control-Plane kostenlos
  • AutoScaler & Traffic inklusive
Kurz beantwortet

Welche Infrastruktur braucht Telemedizin?

Telemedizin braucht Infrastruktur, die Echtzeitanforderungen und wachsende Datenmengen gleichzeitig bedient: Rechenleistung mit Reserve für Videosprechstunden, Speicher, der mit Messdaten mitwächst, und Nachweise für die eigene Zertifizierung. Tragender Baustein sind ccloud³ Virtual Machines ab 3,11 € pro Monat, ergänzt durch S3 Object Storage für Messdaten und Managed Kubernetes für skalierende Dienste. Die Infrastruktur läuft in eigenen deutschen Rechenzentren, ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz zertifiziert (BSI-Zertifikat BSI-IGZ-0773) und mit uneingeschränktem BSI C5:2020 Typ 1-Testat. Neue Konten erhalten 200 € Startguthaben.

Bausteine und Preise
BausteinPreis
ccloud³ab 3,11 € / Monat
S3 Object Storageab 5,00 € / Monat
Managed Kubernetesab 29,99 € / Monat
Branchen & Sektoren FAQ

Häufige Fragen

Was ist Telemedizin?

Telemedizin bezeichnet die medizinische Versorgung über räumliche Distanz mithilfe digitaler Kommunikation. Verbreitete Formen sind die Videosprechstunde zwischen Behandelnden und Patienten, das Telekonsil als fachliche Zweitmeinung zwischen Behandelnden und das Telemonitoring, bei dem Messwerte aus Geräten beim Patienten laufend übertragen werden.

Wie funktioniert Telemedizin technisch?

Drei Bausteine greifen zusammen: eine Anwendung, über die sich Beteiligte anmelden und Termine abstimmen, ein Übertragungsweg für Video, Messwerte oder Dateien – abgesichert über Virtual Private Cloud und Managed Firewall – und eine Datenhaltung für Dokumentation und Historie. Bei der Videosprechstunde liegt der Aufwand in der Echtzeitübertragung, beim Telemonitoring in der dauerhaften Speicherung und Auswertung.

Braucht mein Videodienst eine Zertifizierung?

Für die Nutzung in der vertragsärztlichen Versorgung ja. Anlage 31b zum Bundesmantelvertrag-Ärzte legt die Anforderungen an Videodienstanbieter fest, deren Erfüllung nachzuweisen ist. Der Nachweis betrifft Ihren Dienst, nicht die Infrastruktur darunter; welche Anforderungen im Einzelnen gelten, klären Sie mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Übernimmt centron die Zertifizierung meines Telemedizin-Dienstes?

Nein. centron liefert die Infrastruktur und die zugehörigen Nachweise – Zertifikate mit Geltungsbereich, TOM-Dokumentation und Auftragsverarbeitungsvertrag im Trust Center. Die Zertifizierung Ihres Dienstes und die Erfüllung der Anforderungen aus § 393 SGB V gegenüber Ihren Kunden bleiben bei Ihnen; die Infrastrukturseite können Sie damit belegen.

Erfüllt centron die Anforderungen des § 393 SGB V?

§ 393 SGB V verlangt die Verarbeitung in zulässigen Regionen, eine Niederlassung im Inland, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen und ein aktuelles C5-Testat. centron erfüllt die Standort- und Niederlassungsanforderungen und verfügt für die ccloud³ über ein BSI C5:2020 Typ 1-Testat sowie eine ISO-27001-Zertifizierung auf Basis von IT-Grundschutz. Den aktuellen Stand und die Unterlagen erhalten Sie über das Sales-Team.

Reicht die Leistung für Videosprechstunden zur Stoßzeit?

Das hängt an der Dimensionierung, nicht an der Plattform. Videosprechstunden erzeugen planbare Lastspitzen – morgens und am frühen Abend. Weil ccloud³ stundengenau abgerechnet wird, lässt sich Kapazität für diese Fenster hochfahren und danach wieder reduzieren, statt dauerhaft für den Spitzenwert zu zahlen.

Wie viele gleichzeitige Videosprechstunden sind möglich?

Das hängt von Auflösung, Codec und Architektur Ihrer Anwendung ab, nicht allein von der Infrastruktur. Sinnvoll ist, das erwartete Maximum an gleichzeitigen Sitzungen zu benennen und die Umgebung darauf zu dimensionieren, mit Reserve für Spitzenzeiten. Wir rechnen das im Vorgespräch mit Ihnen durch.

Können Messdaten aus Telemonitoring dauerhaft aufbewahrt werden?

Ja. Für die laufenden Werte eignet sich Blockspeicher an der Datenbank, für die Historie S3 Object Storage. Beachten Sie dabei die Aufbewahrungsfristen für Behandlungsunterlagen und die Pflicht, die Daten nach Fristablauf zu löschen, auch in den Sicherungskopien – wie das geht, zeigt Backup für Patientendaten.

Wofür ist centron verantwortlich und wofür bleiben wir es?

centron verantwortet Rechenzentrum, Plattform, Netzwerk, Speicher, Monitoring und Backup der Plattform. In Ihrer Verantwortung bleiben Ihre Anwendung, Ihre Betriebssysteme, Ihre fachlichen Prozesse und Ihre Inhalte. Diese Grenze ist im Geltungsbereich unserer ISO-27001-Zertifizierung ausdrücklich festgehalten und damit im Audit belegbar.

Wie wird das Patientengeheimnis nach § 203 StGB gewahrt?

Wer Berufsgeheimnisträger bei der Datenverarbeitung unterstützt, ist sonstige mitwirkende Person nach § 203 Abs. 3 StGB; die eingesetzten Personen sind zur Geheimhaltung zu verpflichten – bei centron über entsprechende Verpflichtungen der Mitarbeiter umgesetzt.

Welche Unterlagen erhalte ich für Zertifizierung und Audit?

Den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, die Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO sowie die Zertifikate und das C5-Testat mit ausgewiesenem Geltungsbereich. Alles steht im Trust Center bereit.

Kann ich mit einer kleinen Umgebung starten?

Ja. Üblich ist der Start mit einer Entwicklungs- und einer Testumgebung, die Produktivumgebung folgt bei Marktreife oder nach der Zertifizierung. Was das kostet, lässt sich vorab über den Preisrechner abschätzen.

Wo werden Gesundheitsdaten verarbeitet?

Ausschließlich in deutschen Rechenzentren, ohne Drittlandübermittlung. Deployment-Standort für Cloud-Workloads ist das eigene Rechenzentrum in Hallstadt bei Bamberg. centron ist ein deutsches Unternehmen ohne ausländische Muttergesellschaft – ein Punkt, den Ihre Kunden regelmäßig prüfen.

Jetzt kostenlos anfangen

Melden Sie sich an und erhalten Sie in den ersten 60 Tagen ein Guthaben von 200 € bei centron.

Dieses Werbeangebot gilt nur für neue Konten. Angebot ausschließlich für Gewerbetreibende.

Welche Infrastruktur braucht Telemedizin?

Telemedizin verbindet Echtzeitanforderungen mit Nachweispflichten: Die Videosprechstunde braucht Bandbreite und niedrige Latenz, Telemonitoring dagegen wachsende Datenmengen über lange Zeiträume. centron liefert die Infrastruktur für beides aus deutschen Rechenzentren – mit ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz, uneingeschränktem BSI C5:2020 Typ 1-Testat und Nachweisen, die Anbieter für ihre eigene Zertifizierung brauchen. Die Zertifizierung des Dienstes selbst bleibt beim Anbieter.