Virtuelle Maschinen mit frei konfigurierbaren Ressourcen – Servicepläne, nutzungsbasierte Abrechnung, SLA-Spezifika und Backup-Regelungen.
Leistungsumfang, Servicepläne, Metrik und SLA-Spezifika für centron ccloud³ (Compute Engine).
centron ccloud³ („ccloud³“) stellt virtuelle Maschinen („VMs“) bereit, die aus einer Kombination von Rechenleistung (vCPU), Arbeitsspeicher (RAM) und lokalem Speicher (SSD) bestehen. Der Kunde kann die Dimensionierung der Ressourcen (vCPU, RAM, SSD) im Rahmen der plattformseitig vorgegebenen Systemlimits frei konfigurieren und die für seinen Anwendungsfall passende Instanzgröße wählen.
Die Bereitstellung, Verwaltung und Löschung der virtuellen Maschinen erfolgt eigenständig durch den Kunden. Hierfür stehen die centron Plattform sowie entsprechende Programmierschnittstellen (APIs) zur Verfügung.
Die ccloud³ ermöglicht es dem Kunden, virtuelle Maschinen bedarfsgerecht zu erstellen, zu betreiben und zu löschen. Die Nutzung erfolgt im Self-Service über eine Weboberfläche im centron Portal sowie über APIs.
Die Bereitstellung erfolgt innerhalb von einem von mehreren Hardwarespezifikationen („Pools“), wodurch unterschiedliche Verfügbarkeitsklassen realisiert werden können. Jeder Pool ist hinsichtlich Stromversorgung, Kühlung und lokaler Netzwerkanbindung unabhängig von anderen Pools ausgelegt, wobei sich mehrere Pools innerhalb desselben Rechenzentrums befinden können.
Die ccloud³ stellt verschiedene Instanztypen („Flavors“) zur Verfügung, die sich hinsichtlich CPU-Leistung, Arbeitsspeicher und Architektur unterscheiden.
Die Servicepläne werden mit CPU-Überprovisionierung angeboten. Die jeweilige Variante wird im Namen des Pools kenntlich gemacht. Die zugrunde liegende Hardware (z. B. Prozessortyp oder Architektur) wird in der technischen Dokumentation spezifiziert und kann vom Kunden eingesehen werden.
Das Portfolio umfasst unterschiedliche Klassen von Instanzen, insbesondere:
Diese Instanzen sind in unterschiedlichen Generationen und Architekturen verfügbar, vCPU und RAM sind innerhalb der Limitierungen frei wählbar.
Eine aktuelle Übersicht der verfügbaren Instanzen kann jederzeit über die centron Plattform oder über die API abgerufen werden.
Die Nutzung lokaler Datenträger („Local Disk“) ist unabhängig vom gewählten Pool. Lokale Disks stellen persistenten Speicher dar.
Die Vergütung erfolgt nutzungsbasiert nach dem tatsächlichen Verbrauch pro virtueller Maschine (VM). Die Abrechnung basiert auf der genutzten Ressourcenmenge pro Stunde, wobei jede angefangene Stunde als volle Stunde berechnet wird. Für die Ermittlung des stündlichen Verbrauchs je virtueller Maschine werden folgende Metriken herangezogen und erfasst:
Der abrechnungsrelevante Zeitraum beginnt mit der Erstellung der virtuellen Maschine und endet mit deren Löschung. Zeiten, in denen eine VM in einem gestoppten Zustand ohne Ressourcenreservierung („Shelving“) betrieben wird, werden ebenfalls berechnet.
Zusätzlich genutzte Ressourcen, wie beispielsweise Object Storage oder Backup Storage, werden gesondert gemäß den jeweils geltenden Leistungsscheinen abgerechnet.
Für die Verfügbarkeit der virtuellen Maschinen gelten differenzierte Service Level Agreements:
Virtuelle Maschinen, die innerhalb eines Worker- oder Power-Pools betrieben werden, erreichen eine monatliche Verfügbarkeit von 99,5 %.
Virtuelle Maschinen innerhalb eines High Availability-Pools erreichen eine monatliche Verfügbarkeit von 99,8 %.
Als Nichtverfügbarkeit gelten nicht solche Zustände, die durch ein Handeln oder Unterlassen des Kunden, seiner Erfüllungsgehilfen oder der von ihm autorisierten Nutzer verursacht wurden. Dies umfasst insbesondere das bewusste oder unabsichtliche Herunterfahren, Pausieren oder Stoppen von virtuellen Maschinen über die centron Plattform oder das API.
Backup und Wiederherstellung der virtuellen Maschinen sind nicht Bestandteil der Leistung und liegen vollständig in der Verantwortung des Kunden.
Dies umfasst insbesondere die Sicherung:
Für die Umsetzung von Backup- und Wiederherstellungsstrategien sind separate Dienste oder kundenseitige Lösungen zu verwenden.
Der Kunde ist berechtigt, auf den virtuellen Maschinen eigene Software zu installieren und zu betreiben. Die Verantwortung für die Lizenzierung dieser Software liegt vollständig beim Kunden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Für die Erstellung von virtuellen Maschinen können durch centron bereitgestellte Betriebssystem-Images verwendet werden. Das Portfolio dieser Images kann jederzeit erweitert oder angepasst werden, ohne dass bestehende Instanzen hiervon betroffen sind.
Mit der Nutzung dieser Betriebssystem-Images akzeptiert der Kunde die jeweiligen Lizenzbedingungen der Hersteller. Zwischen dem Kunden und den jeweiligen Herstellern kommt eine separate Lizenzvereinbarung zustande.
Der Anbieter übernimmt keine Gewährleistung für ausgewählte Betriebssystem-Images und gibt keine Verfügbarkeitszusagen für diese ab. Ebenso liegt das vollständige Management des Betriebssystems und der darauf installierten Software, einschließlich Installation, Wartung, Updates und Sicherheit, ausschließlich beim Kunden.
Der Kunde ist verantwortlich für die Sicherheit seiner virtuellen Maschinen sowie der darauf betriebenen Anwendungen.
Lokale Datenträger bieten keine Persistenzgarantie. Sie sind ausschließlich für temporäre Daten oder replizierte Datenbestände geeignet; eine dauerhafte Datenspeicherung ist plattformseitig nicht gewährleistet und sollte sep. hinzugebucht werden.
Bei Fragen zu Leistungsumfang, Serviceplänen oder SLA-Spezifika der centron Cloud Services ist unser Team direkt erreichbar.
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