Cyber Resilience Act: Pflichtprogramm oder Wettbewerbsvorteil?
Ab 2027 sind die Vorgaben des CRA der EU Pflicht für alle Unternehmen, die Produkte mit "digitalen Elementen" verkaufen.
Das aktuelle Urteil der Vergabekammer Baden-Württemberg stellt die DSGVO-Konformität von Cloud-Diensten, die von Töchtern US-amerikanischer Unternehmen angeboten werden, infrage. Dieses Urteil könnte die Art und Weise verändern, wie europäische Unternehmen Cloud-Leistungen beziehen.

Die Vergabekammer Baden-Württemberg untersuchte außerdem einen Fall, bei dem ein öffentlicher Auftraggeber Software, Lizenzen und Support von einer europäischen Tochter eines US-Unternehmens bezog. Ein konkurrierender Anbieter hat Bedenken hinsichtlich der DSGVO-Konformität dieses Angebots geäußert, was zunächst einer umfassenden Prüfung führte. Die endgültige Bewertung seitens der Vergabekammer gab außerdem dem kritischen Anbieter Recht.
Die entscheidende Kritik betraf vor allem die Vertragszusätze des US-Tochterunternehmens. Diese Klauseln versprachen zwar, keine Datenübertragungen aus Europa zu ermöglichen und Dritten keinen Zugang zu gewähren. Doch es gab Ausnahmen, insbesondere wenn staatliche Stellen Zugriff anfordern würden.
Stephan Schuldt, ein renommierter Anwalt, hat auf Twitter die Einlegung einer Beschwerde gegen dieses Urteil veröffentlicht. Das Oberlandesgericht Karlsruhe wird die Angelegenheit nun weiter verfolgen. Sollte das Urteil bestätigt werden, könnten viele US-basierte Cloud-Dienste vor erheblichen Herausforderungen in Europa stehen. Dies würde die Beschaffung von Cloud-Diensten für europäische Unternehmen erschweren.
Für detailliertere Informationen empfehlen wir, den vollständigen Artikel im Behörden Spiegel zu lesen – Risiken & Urteile.
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