Die Bedingungen für die Teilnahme am provisionsbasierten Reseller-Partnerprogramm der centron GmbH für IaaS- und PaaS-Leistungen.
Die Bedingungen für die Teilnahme am provisionsbasierten Reseller-Partnerprogramm der centron GmbH für IaaS- und PaaS-Leistungen.
Dieser Channel Partner Vertrag (nachfolgend „Vertrag“) wird zwischen der centron GmbH, Heganger 29, 96103 Hallstadt (nachfolgend „centron“) und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Partner“) geschlossen.
Gegenstand dieses Vertrages ist die Teilnahme des Resellers am provisionsbasierten Partnerprogramm des Anbieters für Infrastructure-as-a-Service- (IaaS) sowie Plattform-as-a-Service-Leistungen (PaaS). Der centron stellt dem Partner Cloud-Infrastrukturleistungen zur Verfügung, die dieser eigenständig in sein Leistungsportfolio integriert und im eigenen Namen an Endkunden vertreibt.
Die Teilnahme an diesem Partnerprogramm ist ausschließlich Unternehmen vorbehalten, die im Bereich der Informationstechnologie tätig sind. Hierzu zählen insbesondere IT-Partner, Systemhäuser, Managed Service Provider, IT-Dienstleister sowie.
Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass es sich beim Partner um eine juristische Person oder ein eingetragenes Unternehmen handelt. Der Partner ist verpflichtet, centron einen geeigneten Nachweis über seine gewerbliche Tätigkeit vorzulegen, insbesondere in Form eines aktuellen Handelsregisterauszugs oder einer vergleichbaren offiziellen Registrierung. Gleiches gilt für neu registrierte Endkunden, soweit dies zur Validierung erforderlich ist.
Eine Teilnahme von Privatpersonen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Reseller tritt gegenüber seinen Endkunden als Vertriebspartner auf und übernimmt die Akquise, Betreuung sowie die laufende geschäftliche Beziehung zu den Endkunden.
Der Vertrag über die Inanspruchnahme der Cloud-Leistungen kommt jedoch unmittelbar zwischen dem Endkunden und der centron zustande. In diesem Umfang wird der Anbieter direkter Vertragspartner des Endkunden.
Der Reseller ist nicht berechtigt, im Namen rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Ungeachtet der direkten Vertragsbeziehung zwischen und dem Endkunden bleibt der Reseller für die kaufmännische Betreuung, Beratung sowie die Integration der Leistungen in eigene oder kundenspezifische Lösungen verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Unterstützung bei der Nutzung der Leistungen sowie die Bereitstellung zusätzlicher, vom Reseller angebotener Services.
Soweit der Reseller gegenüber seinen Endkunden eigene Service-Level-Zusagen oder weitergehende Leistungen übernimmt, erfolgen diese ausschließlich in eigener Verantwortung des Resellers und begründen keine Verpflichtungen gegenüber dem Endkunden über die jeweils gültigen Leistungsbeschreibungen und Service Level Agreements hinaus.
centron gewährt dem Reseller eine umsatzabhängige Provision auf den durch den Reseller generierten Netto-Endkundenumsatz. Maßgeblich ist hierbei ausschließlich der tatsächlich und endgültig erzielte Umsatz aus der Weiterveräußerung der Leistungen von centron an Endkunden.
Ein Provisionsanspruch des Resellers entsteht nur insoweit, als die dem jeweiligen Endkunden zugrunde liegenden Rechnungen vollständig und vorbehaltlos bezahlt wurden und die entsprechenden Zahlungseingänge bei centron oder, sofern der Reseller gegenüber dem Endkunden selbst abrechnet, beim Reseller endgültig vereinnahmt worden sind. Nicht bezahlte, nur teilweise bezahlte, gestundete, bestrittene, zurückbelastete, gutgeschriebene, stornierte oder aus sonstigen Gründen wirtschaftlich nicht endgültig realisierte Rechnungsbeträge begründen keinen oder nur einen entsprechend anteiligen Provisionsanspruch.
Bemessungsgrundlage der Provision ist ausschließlich der tatsächlich vereinnahmte Netto-Endkundenumsatz, abzüglich etwaiger Gutschriften, Rabatte, Boni, Rückerstattungen, Forderungsausfälle, Steuern, Gebühren, Fremdkosten sowie sonstiger nicht provisionsfähiger Bestandteile. Soweit bereits Provisionen auf Umsätze ausgezahlt wurden, die nachträglich ganz oder teilweise nicht endgültig realisiert werden, insbesondere aufgrund von Rückbelastungen, Gutschriften, Stornierungen oder Forderungsausfällen, ist centron berechtigt, die überzahlten Provisionsbeträge mit künftigen Provisionsansprüchen des Resellers zu verrechnen oder zurückzufordern.
Die Höhe der Provision richtet sich nach einem gestaffelten Modell, das sich am monatlich tatsächlich vereinnahmten Netto-Endkundenumsatz orientiert. Bei einem monatlichen Netto-Endkundenumsatz zwischen eintausend (1.000) Euro und viertausendneunhundertneunundneunzig (4.999) Euro beträgt die Provision fünf (5) Prozent. Wird ein monatlicher Umsatz zwischen fünftausend (5.000) Euro und neuntausendneunhundertneunundneunzig (9.999) Euro erreicht, erhöht sich die Provision auf siebeneinhalb (7,5) Prozent. Ab einem monatlichen Umsatz von zehntausend (10.000) Euro beträgt die Provision zehn (10) Prozent.
Der Provisionsanspruch ist je Endkunde zeitlich befristet. Er besteht für die Dauer von sechsunddreißig (36) Monaten, beginnend mit dem Kalendermonat, in dem der jeweilige Endkunde erstmals einen provisionsfähigen Umsatz erzielt. Nach Ablauf dieses Zeitraums entfällt der Provisionsanspruch für diesen Endkunden dauerhaft, auch wenn das Vertragsverhältnis zwischen dem Endkunden und centron fortbesteht und weiterhin Umsätze erzielt werden.
Die Frist wird für jeden Endkunden gesondert berechnet. Sie verlängert sich nicht durch Vertragsverlängerungen, Tarifwechsel, Leistungserweiterungen oder eine erneute Registrierung desselben Endkunden. Umsätze eines Endkunden nach Ablauf seiner Sechsunddreißig-Monats-Frist bleiben bei der Ermittlung der Provisionsstufe nach Ziffer 5 unberücksichtigt.
Die Abrechnung der Provision erfolgt erst nach Feststellung der tatsächlich vereinnahmten und provisionsfähigen Umsätze für den jeweiligen Abrechnungszeitraum. Ein Anspruch auf Vorauszahlung oder Provision auf lediglich fakturierte, jedoch noch nicht bezahlte Umsätze besteht nicht.
Die Zuordnung des Resellers zu einer bestimmten Provisionsstufe erfolgt dynamisch und wird monatlich überprüft. Maßgeblich ist dabei der durchschnittliche Netto-Endkundenumsatz der jeweils letzten drei Kalendermonate.
Ergibt sich aus dieser Betrachtung, dass der Partner die Voraussetzungen für eine höhere Provisionsstufe erfüllt, erfolgt automatisch eine entsprechende Hochstufung. Entsprechend wird eine Herabstufung vorgenommen, wenn der durchschnittliche Umsatz über den Betrachtungszeitraum hinweg unter die jeweilige Schwelle der aktuellen Stufe fällt.
Die Berechnung der Provision erfolgt ausschließlich auf Grundlage des Netto-Endkundenumsatz des vom Reseller vermittelten Kunden. Steuern, Rabatte, Gutschriften oder individuell vereinbarte Sonderkonditionen bleiben unberücksichtigt.
Der Partner ist verpflichtet, die Leistungen des Anbieters zum jeweils gültigen Listenpreis zu beziehen. Eine Reduzierung des Einkaufspreises erfolgt nicht.
Die dem Partner zustehende Provision wird nach Ablauf eines jeden Kalendermonats auf Grundlage der tatsächlich erzielten Umsätze ermittelt und dem Partner in Form eines Guthabens auf seinem Partnerkonto gutgeschrieben. Dieses Guthaben kann ausschließlich für die Nutzung eigener Leistungen verwendet werden. Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht.
Der Partner ist verpflichtet, sämtliche Endkunden sowie zugehörige Projekte über das vom centron bereitgestellte Partnerportal zu registrieren. Nur Umsätze, die auf ordnungsgemäß registrierte Kunden zurückzuführen sind, werden bei der Provisionsberechnung berücksichtigt.
Das Partnerportal dient der Verwaltung von Kundenbeziehungen, der Einsicht in Umsätze sowie der Erstellung von Auswertungen und Reports. centron ist berechtigt, die Funktionalitäten des Portals jederzeit weiterzuentwickeln oder anzupassen.
Der Partner ist verpflichtet, die Leistungen des Anbieters in rechtmäßiger Weise zu vertreiben und zu nutzen. Er übernimmt eigenverantwortlich die Akquise von Endkunden sowie deren laufende Betreuung.
Darüber hinaus stellt der Partner sicher, dass sämtliche gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen eingehalten werden. Dies umfasst insbesondere datenschutzrechtliche, steuerrechtliche sowie handelsrechtliche Vorschriften.
Der Partner ist ferner verpflichtet, gegenüber seinen Endkunden angemessene Supportleistungen bereitzustellen und die Funktionsfähigkeit der integrierten Lösungen sicherzustellen.
Im Rahmen dieses Partnerprogramms werden keine Rabatte auf die Einkaufspreise gewährt. Der wirtschaftliche Vorteil des Resellers besteht ausschließlich in der Provision.
Darüber hinaus werden keine Marketingzuschüsse oder vergleichbare Fördermaßnahmen bereitgestellt. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an Zertifizierungsprogrammen besteht nicht.
centron erbringt seine Leistungen gegenüber dem Partner gemäß den jeweils gültigen Service Level Agreements.
Der Partner ist verpflichtet, diese Leistungen in geeigneter Weise in sein eigenes Leistungsportfolio zu integrieren und gegenüber seinen Endkunden eigenständig zu vertreten.
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende ordentlich zu kündigen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
centron haftet ausschließlich gegenüber dem Partner und nicht gegenüber dessen Endkunden. Eine Haftung besteht unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Darüber hinaus ist die Haftung der Höhe nach auf die Summe der vom Partner innerhalb der letzten zwölf Monate gezahlten Entgelte beschränkt.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Der Partner verpflichtet sich, sämtliche anwendbaren gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Dies umfasst insbesondere Regelungen zur Exportkontrolle, Außenwirtschaft sowie internationale Sanktionsbestimmungen.
centron ist berechtigt, Leistungen auszusetzen oder zu beenden, sofern ein Verstoß gegen diese Vorschriften vorliegt oder droht.
centron ist berechtigt, die Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen durch den Partner in angemessenem Umfang zu überprüfen. Der Partner verpflichtet sich, centron hierfür die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
Solche Prüfungen sind unter Wahrung der berechtigten Interessen des Resellers durchzuführen.
centron ist berechtigt, einzelne Leistungen, Funktionen oder Produktbestandteile aus technischen, wirtschaftlichen oder regulatorischen Gründen einzustellen.
Eine solche Einstellung wird dem Partner mit angemessener Frist angekündigt. In der Regel beträgt diese Frist mindestens drei Monate, bei wesentlichen Kernleistungen mindestens sechs Monate.
Der Partner ist verpflichtet, innerhalb dieser Frist geeignete Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere die Migration betroffener Systeme oder Daten vorzunehmen sowie seine Endkunden entsprechend zu informieren.
Nach Ablauf der EOL-Frist ist centron nicht mehr verpflichtet, die betroffenen Leistungen bereitzustellen. centron ist berechtigt, gespeicherte Daten nach Ablauf einer angemessenen Frist zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen dieses Vertrages erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.
Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertrages hinaus fort.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der centron.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine solche, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Ob Einkauf, Rechtsabteilung oder Datenschutz: Bei Fragen zu einzelnen Regelungen, Rahmenverträgen oder zum Abschluss des AVV ist unser Team direkt erreichbar – ohne Umwege.
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