Compliance – DSGVO in der Praxis

DSGVO-konformes Cloud-Hosting aus Deutschland

DSGVO-konform ist ein Cloud-Dienst nicht durch den Serverstandort allein, sondern durch die vollständige Kette: Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, dokumentierte technisch-organisatorische Maßnahmen nach Art. 32, eine transparente Unterauftragsverarbeiter-Kette und ein Anbieter, auf den ausschließlich europäisches Recht durchgreift. Diese Seite zeigt, wie centron jeden dieser Punkte umsetzt – mit den Dokumenten zum Download.

Die vier Bausteine DSGVO-konformen Hostings

Übersicht
BausteinRechtsgrundlageSo setzt centron es um
AV-VertragArt. 28 DSGVOStandard-AVV für alle Cloud-Produkte, als PDF verfügbar: AV-Vertrag (DE) · DPA (EN)
Technisch-organisatorische MaßnahmenArt. 32 DSGVODokumentierte TOM zu Zutritt, Zugriff, Trennung, Verschlüsselung, Verfügbarkeit: TOM (DE) · TOM (EN)
Unabhängige PrüfungArt. 32 Abs. 1 lit. d DSGVOISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz (BSI-IGZ-0773-2026, gültig bis 04.07.2029) und uneingeschränktes BSI C5:2020 Typ 1-Testat – Details im Trust Center
Keine DrittlandübermittlungKapitel V DSGVOVerarbeitung ausschließlich in deutschen Rechenzentren; deutsche Eigentümerstruktur ohne Konzernmutter in einem Drittstaat – kein Durchgriff über US CLOUD Act oder FISA 702

Datenstandort je Produkt

Alle centron-Produkte werden in Deutschland betrieben. Kern der Plattform ist das eigene Rechenzentrum in Hallstadt bei Bamberg; der nach ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz zertifizierte Informationsverbund umfasst zusätzlich die Infrastrukturstandorte Nürnberg und Frankfurt am Main. Eine Übermittlung personenbezogener Kundendaten in Drittländer findet nicht statt.

Übersicht
ProduktVerarbeitung
ccloud³ Virtual Machines, Managed Server, Managed KubernetesDeutschland (Hallstadt bei Bamberg)
S3 Object Storage, Volumes Block Storage, cBacks-BackupsDeutschland (Hallstadt bei Bamberg)
Cloud GPU, Dedicated Server, ColocationDeutschland (Hallstadt bei Bamberg)

Unterauftragsverarbeiter, Löschung, Auskunft

  • Unterauftragsverarbeiter: Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind im AV-Vertrag aufgeführt; Änderungen werden nach dem dort vereinbarten Verfahren angekündigt (Art. 28 Abs. 2 DSGVO).
  • Löschung: Nach Vertragsende werden Kundendaten gemäß AVV gelöscht bzw. zurückgegeben (Art. 28 Abs. 3 lit. g DSGVO). Während der Laufzeit löschen Sie Instanzen, Volumes und Buckets jederzeit selbst über die Console.
  • Betroffenenrechte: Auskunfts- und Löschersuchen (Art. 15, 17 DSGVO) unterstützt centron als Auftragsverarbeiter nach Weisung des Verantwortlichen; Kontaktweg und Fristen regelt der AVV, Ansprechpartner finden Sie in der <a href="/rechtliches/datenschutz">Datenschutzerklärung</a>.
Häufiger Irrtum

Serverstandort = Konformität

Ein EU-Rechenzentrum eines US-Anbieters löst das Grundproblem nicht: US-Recht (CLOUD Act, FISA 702) greift auf US-Unternehmen unabhängig vom Speicherort durch – genau die Konstellation, die der EuGH in „Schrems II" (C-311/18) beanstandet hat. Worauf es stattdessen ankommt und wie Sie Anbieter systematisch prüfen, erklären der Leitfaden Datensouveränität in der Cloud mit seiner 10-Punkte-Checkliste sowie der Überblick Alternativen zu US-Cloud-Anbietern.

Zuletzt geprüft: 31. August 2026 · Quellen: DSGVO Art. 15, 17, 28, 32 und Kapitel V; EuGH C-311/18; BSI-Zertifikat BSI-IGZ-0773-2026; C5-Prüfungsbericht vom 12.06.2026 (Trust Center).

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