Zusatzvereinbarung für Berufsgeheimnisträger
Ergänzung zum Hauptvertrag nach § 203 StGB – für Kanzleien, Steuerberatung, Arzt- und Zahnarztpraxen, Notariate und weitere Berufsgeheimnisträger. Stand: September 2026.
Zusatzvereinbarung für Berufsgeheimnisträger nach § 203 StGB
Die Zwischenüberschriften dienen nur der Orientierung. Maßgeblich ist der Wortlaut der Vereinbarung, der auch als PDF zum Download bereitsteht.
Gegenstand
Diese Berufsgeheimnisträger-Zusatzvereinbarung wird zwischen dem Kunden und der centron GmbH geschlossen, die Parteien des centron Hauptvertrags bzw. Auftrags (der „Hauptvertrag“) sind. Die Parteien sind sich einig, dass diese Zusatzvereinbarung den Hauptvertrag ergänzt.
Soweit zugleich eine Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten vorliegt, bleibt die zwischen den Parteien geschlossene Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung unberührt und wird durch diese Zusatzvereinbarung ergänzt.
Verschwiegenheitspflicht des Kunden
Der Kunde unterliegt als Berufsgeheimnisträger gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten, insbesondere nach § 203 StGB sowie – je nach Berufsgruppe – den einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften, insbesondere § 43e BRAO und § 26a BNotO.
Der Kunde belehrt centron darüber, dass die unbefugte Offenbarung fremder Geheimnisse strafrechtliche Folgen haben kann.
Pflichten von centron
- centron verpflichtet sich zur Wahrung sämtlicher fremder Geheimnisse, die centron im Zusammenhang mit der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen bekannt werden oder zugänglich werden könnten.
- centron verpflichtet sich, Kundendaten und sonstige vertrauliche Informationen ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang und nur für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu verwenden.
- centron wird sich von fremden Geheimnissen nur insoweit Kenntnis verschaffen, als dies zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich ist.
- Eine Nutzung zu eigenen oder sachfremden Zwecken ist ausgeschlossen.
Eingesetzte Personen und Dritte
centron darf zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen eigene Beschäftigte sowie weitere Personen einsetzen.
- centron stellt sicher, dass alle eingesetzten Personen, soweit sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit Kenntnis von fremden Geheimnissen erlangen könnten, vor Tätigkeitsaufnahme in Textform zur Verschwiegenheit verpflichtet und über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung belehrt werden.
- Sie dürfen sich von fremden Geheimnissen ebenfalls nur insoweit Kenntnis verschaffen, als dies für die ihnen übertragenen Aufgaben erforderlich ist.
- Soweit centron weitere Unternehmen oder sonstige Dritte einsetzt, für die eine solche Kenntnismöglichkeit besteht, stellt centron eine entsprechende Verpflichtung dieser Personen sicher.
Fortgeltung
Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Hauptvertrags und über das Ende des jeweiligen Beschäftigungs- oder Vertragsverhältnisses der eingesetzten Personen hinaus fort.
Offenlegung
- Eine Offenlegung fremder Geheimnisse gegenüber Behörden oder sonstigen Dritten erfolgt ausschließlich, soweit centron hierzu gesetzlich verpflichtet ist oder die Offenlegung anderweitig rechtlich zulässig ist.
- Soweit rechtlich zulässig, wird centron den Kunden vor einer solchen Offenlegung informieren.
- Auch bei behördlichen oder gerichtlichen Maßnahmen wird der Zugriff auf vertrauliche Informationen auf das gesetzlich erforderliche Maß beschränkt.
Informationssicherheit
centron betreibt ein nach ISO/IEC 27001 auf Basis IT-Grundschutz zertifiziertes Informationssicherheitsmanagementsystem und setzt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen um. Zugriffe auf Systeme, Datenträger und Betriebsbereiche werden auf autorisierte Personen und den jeweils erforderlichen Umfang beschränkt.
Aktuelle Zertifikate und Nachweise stellt centron über das Trust Center bereit.
Verhältnis zum Hauptvertrag
Mit Ausnahme der durch diese Zusatzvereinbarung ausdrücklich getroffenen Regelungen bleibt der Hauptvertrag unverändert bestehen.
Soweit Bestimmungen dieser Zusatzvereinbarung und des Hauptvertrags einander widersprechen, gehen für die hier geregelten Verschwiegenheits- und Geheimnisschutzpflichten die Bestimmungen dieser Zusatzvereinbarung vor.
Stand: September 2026 · centron GmbH · Zusatzvereinbarung für Berufsgeheimnisträger
Unser Team hilft bei Vertragsfragen weiter
Ob Kanzlei, Praxis oder Notariat: Bei Fragen zu einzelnen Regelungen oder zum Abschluss der Zusatzvereinbarung ist unser Team direkt erreichbar – ohne Umwege.
- Ergänzt den Hauptvertrag und den AVV – im Konfliktfall vorrangig
- Verschwiegenheit in Textform – für Beschäftigte und eingesetzte Dritte
- ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz – Nachweise im Trust Center
- Vollständiger Text – direkt auf dieser Seite und als PDF
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