Produktlebenszyklus
Die Lifecycle Policy regelt Bereitstellung, Testphasen, Weiterentwicklung und geplante Einstellung von Produkten, Funktionen und Services der centron Cloud.
Produktlebenszyklus (Lifecycle Policy)
Die Lifecycle Policy regelt Bereitstellung, Testphasen, Weiterentwicklung und geplante Einstellung von Produkten, Funktionen und Services der centron Cloud.
1. Zweck und Geltungsbereich
Diese Produktlebenszyklus-Richtlinie („Lifecycle Policy“) regelt die Bereitstellung, Testphasen, Weiterentwicklung sowie die geplante Einstellung von Produkten, Funktionen und Services der centron Cloud.
Die Lifecycle Policy gilt für sämtliche Produkte und Services von centron, sofern nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Sie ergänzt die bestehenden vertraglichen Regelungen, insbesondere:
• Die Nutzungsbedingungen,
• Die allgemeinen Servicebeschreibungen sowie
• Die jeweils einschlägigen Leistungsscheine und/oder Leistungsbeschreibungen
Bei inhaltlichen Widersprüchen zwischen dieser Lifecycle Policy und anderen Vertragsbestandteilen gilt die in den Nutzungsbedingungen vereinbarte Rangfolge.
2. Lifecycle-Phasen
Die von centron angebotenen Produkte und Services durchlaufen regelmäßig verschiedene Entwicklungs- und Bereitstellungsphasen. centron unterscheidet hierbei zwischen den folgenden Lifecycle-Phasen:
- Private Preview
- Public Preview
- General Availability (GA)
Jede dieser Phasen ist durch unterschiedliche Merkmale hinsichtlich Verfügbarkeit, Stabilität, Support und rechtlicher Einordnung gekennzeichnet.
| Kriterium | Private Preview | Public Preview | General Availability |
|---|---|---|---|
| Verfügbarkeit für Kunden | Nur auf Einladung | Optional für alle Kunden | Für alle Kunden |
| Regionale Verfügbarkeit | Einzelne Regionen | Einzelne Regionen | Alle oder überwiegende Regionen |
| Support | Kein Anspruch | Standard-Support (ohne SLA-Gutschriften) | Voller Support |
| SLA | Keine | Eingeschränkt | Vollständig |
| Produktionsreife | Nicht geeignet | Eingeschränkt geeignet | Voll geeignet |
| Einstellung | Jederzeit möglich | Gemäß Lifecycle-Prozess | Gemäß Lifecycle-Prozess |
3. Allgemeine Grundsätze der Lifecycle-Phasen
Produkte und Services können je nach Lifecycle-Phase in ihrem Funktionsumfang, ihrer Stabilität sowie ihrer Verfügbarkeit erheblich variieren.
Während frühere Phasen insbesondere der Erprobung und Weiterentwicklung dienen und daher Einschränkungen unterliegen können, sind Produkte in späteren Phasen grundsätzlich für den produktiven Einsatz bestimmt.
centron ist berechtigt, Produkte und Services jederzeit zwischen den Lifecycle-Phasen zu überführen, deren Funktionalität anzupassen, zu erweitern oder einzuschränken sowie diese ganz oder teilweise einzustellen, sofern dies unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden erfolgt und keine zwingenden vertraglichen Regelungen entgegenstehen.
4. Private Preview
Produkte und Services in der Phase der Private Preview stellen frühe Entwicklungsstände dar, die ausschließlich ausgewählten Kunden auf Einladung zur Verfügung gestellt werden.
Diese Produkte und Services können unvollständig sein, funktionale Einschränkungen aufweisen oder nicht den Anforderungen an Stabilität, Sicherheit oder Performance entsprechen, die bei produktiven Systemen üblich sind.
Eine Nutzung von Private Preview-Produkten für produktive Zwecke ist daher nicht vorgesehen und erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Kunden.
Für Produkte und Services in der Private Preview gelten insbesondere folgende Einschränkungen:
- Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit oder Betriebszeit.
- Es besteht kein Anspruch auf Supportleistungen.
- Es werden keine Service Level Agreements (SLA) gewährt.
- centron übernimmt keine Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit oder Fehlerfreiheit.
centron ist berechtigt, Produkte und Services in dieser Phase jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern, einzuschränken oder vollständig einzustellen.
5. Public Preview
Produkte und Services in der Phase der Public Preview sind weiterentwickelte Vorabversionen, die grundsätzlich allen Kunden zur optionalen Nutzung zur Verfügung stehen.
Auch in dieser Phase können Produkte und Services noch funktionale Einschränkungen aufweisen oder Änderungen unterliegen, insbesondere im Hinblick auf Funktionsumfang, Performance oder Benutzerführung.
Die Nutzung von Public Preview-Produkten für produktive Zwecke ist grundsätzlich möglich, erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt, dass noch nicht sämtliche Eigenschaften eines vollständig ausgereiften Produkts vorliegen.
Für Produkte und Services in der Public Preview gilt:
- Supportleistungen werden im Rahmen der jeweils gültigen Servicebeschreibung erbracht.
- Es bestehen keine Ansprüche auf SLA-Gutschriften oder sonstige Ausgleichsleistungen im Falle von Störungen oder Ausfällen.
- centron ist berechtigt, Preise, Funktionen und Leistungsmerkmale jederzeit anzupassen.
centron kann Produkte und Services in dieser Phase unter Einhaltung angemessener Fristen weiterentwickeln, in die Phase der General Availability überführen oder einstellen.
6. General Availability (GA)
Produkte und Services in der Phase der General Availability stellen vollständig freigegebene und für den produktiven Einsatz bestimmte Leistungen dar.
Diese Produkte und Services entsprechen dem aktuellen Stand der Technik und werden im Rahmen der vertraglich vereinbarten Bedingungen bereitgestellt.
Für Produkte und Services in der General Availability gilt:
- Die vereinbarten Service Level Agreements finden Anwendung.
- Supportleistungen werden gemäß der Servicebeschreibung erbracht.
- Die Leistungen sind grundsätzlich für den dauerhaften und produktiven Einsatz geeignet.
Änderungen an Produkten und Services in dieser Phase erfolgen ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Regelungen, insbesondere unter Beachtung der Nutzungsbedingungen, der Servicebeschreibung sowie der jeweiligen Leistungsscheine.
7. Übergang zwischen Lifecycle-Phasen
centron ist berechtigt, Produkte und Services jederzeit von einer Lifecycle-Phase in eine andere zu überführen.
Ein solcher Übergang kann insbesondere mit Änderungen der Funktionalität, der technischen Architektur oder der Betriebsparameter verbunden sein.
Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass ein Produkt oder Service dauerhaft in einer bestimmten Lifecycle-Phase verbleibt oder unverändert fortgeführt wird.
Soweit im Zusammenhang mit einem Phasenwechsel technische Anpassungen oder Migrationen erforderlich sind, kann centron diese unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Kunden durchführen.
8. Einstellungen von Produkten und Services
Produkte und Services können von centron eingestellt werden, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere im Rahmen technologischer Weiterentwicklungen, wirtschaftlicher Erwägungen oder sicherheitsrelevanter Anforderungen.
Für Produkte und Services in der General Availability und der Public Preview wird centron den Kunden rechtzeitig über eine beabsichtigte Einstellung informieren und – soweit möglich – angemessene Übergangsfristen einräumen.
Für Produkte und Services in der Private Preview besteht hingegen keine Verpflichtung zur Vorankündigung einer Einstellung.
9. Haftung und Risiko
Die Nutzung von Produkten und Services in den Phasen der Private Preview und Public Preview erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko des Kunden.
centron übernimmt in diesen Phasen, soweit gesetzlich zulässig, keine Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit, Verfügbarkeit oder Eignung für bestimmte Zwecke.
Eine Haftung für Schäden, die aus der Nutzung von Preview-Produkten entstehen, ist – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften – ausgeschlossen.
Für Produkte und Services in der Phase der General Availability gelten die Haftungsregelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
10. Schlussbestimmungen
Diese Lifecycle Policy ergänzt die bestehenden vertraglichen Vereinbarungen zwischen centron und dem Kunden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lifecycle Policy ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Im Übrigen gelten die vertraglichen Regelungen zwischen den Parteien fort.
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